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15.12.2022 | 10:27 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Pflanzenschutz: Dokumentation der Anwendung und Kontrolle im Lager nicht vergessen!

Karlsruhe - „Der Praxis wird’s auch in der vermeintlich ruhigeren Zeit nicht langweilig,“ so der renommierte Pflanzenschutzfachmann S. Wolpert vom Landwirtschaftsamt Ilshofen im Vorfeld seiner regionalen Praxishinweise.

Anwendungsdokumentation
(c) proplanta
Fiona und FAKT II:
Der Förderantrag über Fiona kann jetzt gestellt werden. Benutzen Sie hierfür diesen Link https://fiona-u.landbw.de/fiona/pages/login.xhtml. Bei normalem Zugang kommen Sie sonst zur Antragsmaske vom Antrag 2022 und müssen erst auf den Förderantrag 2023 wechseln.

Der Förderantrag ist zwingende Voraussetzung um bei FAKT II ab 2023 teilnehmen zu können. Unter folgendem Link sind unsere Präsentationen der GAP und FAKT II Veranstaltungen eingestellt: https://schwaebisch-hall.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Veranstaltungen

Einwinterung der Pflanzenschutzspritze:
  • Die Feldspritze sollte nach Abschluss der letzten Pflanzenschutzmaßnahme gereinigt und winterfest gemacht werden: Die Feldspritze, über den Winter in einem trockenen und frostgeschützten Räumen abstellen.
  • Alle flüssigkeitsführenden Bauteile (Leitungen, Pumpe usw.) restlos entleeren und trockenlegen. Des Weiteren sollten dann alle Geräteteile, in denen sich Kondenswasser bilden kann (z.B. Manometer), ausgebaut und frostfrei gelagert werden.
  • Alle flüssigkeitsführenden Bauteile (Leitungen, Pumpe usw.) mit handelsüblichen Frostschutzflüssigkeiten auffüllen.
Pflanzenschutzlager kontrollieren:
Pflanzenschutzmittel die ihre Zulassung verloren haben, sind nach Beendigung der Aufbrauchfrist fachgerecht zu entsorgen. Viele davon werden sogar entsorgungspflichtig. Wenn entsorgungspflichtige Pflanzenschutzmittel nach Beendigung der Aufbrauchfrist bei einer Kontrolle im Lager vorgefunden werden, stellt dies einen Fachrechts- und Konditionalitätenverstoß (seither CC-Verstoß) dar.

Dokumentation Pflanzenschutzmittel:
Denken Sie an die Dokumentation der Pflanzenschutzmittelanwendungen. Hierfür können Sie z.B. unsere Schlagkartei nutzen. Wichtig ist, dass aus den Aufzeichnungen hervorgeht, wer, wann, wo, was und wie viel angewendet hat.

Rote Gebiete - Aktualisierung der Gebietskulissen Düngung:
Am 01.12.2022 wurden die Nitratgebiete, sowie die eutrophierten Gebiete neu ausgewiesen. Prüfen Sie deshalb über den beigefügten Link, ob Ihre Flächen im Nitratgebiet liegen. Bitte beachten Sie die zusätzlichen Auflagen, die in den Nitratgebieten gelten. Diese finden Sie im beigefügten Merkblatt (Merkblatt zur VODüV-Gebiete und §13aDüV). Die neu geltende, aktuelle Gebietskulisse finden Sie hier: https://lel.landwirtschaft-bw.de/pb/,Lde/Startseite/Service_+Downloads/Nitratgebiete+und+
eutrophierte+Gebiete

(Informationen des Landkreis Schwäbisch Hall vom 13.12.2022)
LTZ Augustenberg
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