Darauf weist die
Landwirtschaftskammer Niedersachsen in einer Pressemitteilung hin. Die Dokumentation kann sowohl elektronisch mit dem Computer, aber auch schriftlich in Papierform geschehen. Die Aufzeichnungen haben zeitnah zu erfolgen, sind zwei Jahre aufzubewahren und bei Betriebsprüfungen vorzulegen.
Verantwortlich für die eindeutige Dokumentation ist der Betriebsleiter. Er muss den Zeitpunkt der Pflanzenschutzanwendung, den Ort, das Präparat und dessen eingesetzte Menge, den Grund des Pflanzenschutzmitteleinsatzes sowie den Name des Anwenders festhalten. Die korrekte Dokumentation wird im Rahmen sogenannter Vor-Ort-Kontrollen überprüft. Dabei werden landwirtschaftliche Betriebe stichprobenartig von Mitarbeitern der Landwirtschaftskammer auf die Einhaltung zahlreicher EU-Vorgaben untersucht. Bei Unregelmäßigkeiten oder Verstößen können Bußgelder oder andere Sanktionen verhängt werden.
Landwirte gehen sehr verantwortungsvoll mit Pflanzenschutzmitteln um. Nach dem Grundsatz „so wenig wie möglich, so viel wie nötig“ werden sie erst dann ausgebracht, wenn ein größerer Schaden zu erwarten ist und den Einsatz rechtfertigt. Erst wenn diese „Schadensschwelle“ überschritten ist, werden
Herbizide gegen Unkräuter,
Fungizide gegen Pilzkrankheiten und
Insektizide gegen Insekten eingesetzt.
Für den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist außerdem ein Sachkundenachweis des Anwenders notwendig. Um den zu erwerben, muss bei der Landwirtschaftskammer ein dreitägiger Lehrgang mit anschließender Prüfung erfolgreich absolviert werden. (lwk ns)