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28.05.2016 | 12:31 | Gewässereinträge 

Pflanzenschutz - ohne Gefahren für's Wasser

Frankfurt/Main  Der DLG-Ausschuss für Pflanzenschutz hat unter Federführung von Dr. Carolin von Kröcher, Leiterin des Pflanzenschutzamtes bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, und Dr. Doris Ahlers, Redakteurin bei den DLG-Mitteilungen, ein Merkblatt „Pflanzenschutz, ohne Wasser zu gefährden“, herausgegeben.

Pflanzenschutzpraxis
(c) proplanta
Es ist auf den DLG-Feldtagen, die vom 14. bis 16. Juni 2016 auf dem Gut Mariaburgausen in Haßfurt (Unterfranken) stattfinden, am DLG-Informationsstand (V-B24) kostenlos erhältlich. Darüber hinaus ist es im Internet unter http://www.dlg.org/dlg-merkblatt_413.html zum kostenfreien Download verfügbar.

Bis zur Jahrtausendwende gab es viele Pflanzenschutzmittel, die eine sogenannte W- oder Wasserschutzgebietsauflage hatten. Damit war ihr Einsatz in Wasserschutzgebieten untersagt. Änderungen im Zulassungsverfahren führten dazu, dass nach und nach diese Wasserschutzgebietsauflagen durch Anwendungsbestimmungen ersetzt wurden, mit denen das Risiko einer Wassergefährdung oder eines Gewässereintrags so weit wie möglich reduziert werden sollte.

Die Anwendungsbestimmungen reichen dabei von Abstandsauflagen zu Oberflächengewässern bis hin zur Reduzierung der Aufwandmenge oder Wirkstoffmenge, der zeitlichen Einschränkung für die Anwendung oder auch zu besonderen Anforderungen an die Applikationstechnik.

Viele Anwendungsbestimmungen sind für den Praktiker sicherlich nicht immer einfach zu verstehen oder nachzuvollziehen und schränken schließlich die Anwendung stark ein. Auf der anderen Seite tragen jedoch nur sie dazu bei, dass bestimmte Wirkstoffe und Mittel in der Zulassung und somit dem Pflanzenschutz erhalten bleiben und folglich genutzt werden können.

Leider wurde vor allem in jüngster Zeit vermehrt über Funde einzelner Wirkstoffe oder deren Abbauprodukte (Metabolite) in Oberflächengewässern, Grund- oder auch Trinkwasser berichtet. Dies ist nur teilweise auf Altlasten austragungsgefährdeter Wirkstoffe zurückzuführen. Gleichzeitig handelt es sich jedoch um Wirkstoffe bzw. deren Metabolite, die nach wie vor in zugelassenen Pflanzenschutzmitteln enthalten sind.

Mit dem vorliegenden Merkblatt soll nicht der Versuch gestartet werden, Erklärungen zu liefern, wie die einzelnen Funde zustande kommen, es soll vielmehr dazu dienen, kurz und prägnant auf die wichtigsten Maßnahmen hinzuweisen, wie grundsätzlich Einträge ins Wasser (Trink-, Grund- und Oberflächenwasser) vermieden bzw. minimiert werden können. Die Umsetzung dieser Hinweise hilft, auch zukünftig Wirkstoffe weiter für die Anwendung in der landwirtschaftlichen Praxis zu erhalten.
DLG
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