Vor Wintereinbruch müssen Feldspritzen und andere Pflanzenschutzgeräte gründlich gereinigt und winterfest gemacht werden. Dazu sind die folgenden Arbeiten durchzuführen:
- Gründliche Außen- und Innenreinigung
- Anfallende Reinigungs- und Spülflüssigkeiten auf einer Behandlungsfläche ausbringen; keinesfalls in die Kanalisation oder direkt in ein Gewässer einleiten
- Düsen und Filter kontrollieren, sofern notwendig ausbauen und gründlich reinigen oder erneuern
- Pumpe und Schläuche auf Beschädigungen und einwandfreien Zustand kontrollieren
- Frostschutzlösung über Einfüllschleuße einfüllen und über die Pumpe bis in das Spitzgestänge pumpen
- Wenn die Spritze ohne Frostschutz überwintert werden soll, muss die Pumpe ausgebaut und frostfrei gelagert werden
- Spritzgerät am besten an einem geschützten Ort unter Dach abstellen, oder mit einer ausreichend großen, gut befestigten Plane abdecken
- Gültigkeitsdauer der Prüfplakette kontrollieren
Hinweis: Wenn bei einem Pflanzenschutzgerät die Gültigkeit der Prüfplakette abläuft, muss es rechtzeitig vor der neuen Spritzsaison bei einer anerkannten Kontrollwerkstatt geprüft werden. Dabei ist zu beachten, dass nach der Pflanzenschutz-Geräteverordnung der neue Prüfzeitraum von 6 Kalenderhalbjahren bereits am 6. Juli 2013 begonnen hat. Aufgrund der Übergangsvorschrift verlängern sich für Pflanzenschutzgeräte, die vor dem 6. Juli 2013 geprüft worden sind, die Prüfintervalle um ein Jahr.
(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 10.11.2014)
Quelle: LTZ Augustenberg