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14.04.2016 | 14:58 | PSM-Update 

Pflanzenschutzmittel: Aktuelle Zulassungserweiterungen und -verlängerungen

Karlsruhe - Das BVL hat aufgrund von Notfallsituationen nach Artikel 53 eine befristete Zulassung ausgesprochen, bestehende Zulassungen erweitert und  Verlängerungen von Zulassungen genehmigt.

Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta
Notfallsituationen: Das Präparat Centium 36 CS (Wirkstoff: Clomazone) ist nach Artikel 53 für den Zeitraum zwischen dem 11. April bis zum 08. August 2016 befristet für 120 Tage zugelassen. Das Mittel darf in dieser Zeit gegen Kletten-Labkraut, Vogel-Sternmiere, Taubnessel- und Knöterich-Arten in Sojabohnen (ausgenommen zur Saatguterzeugung) vor dem Auflaufen bis 5 Tage nach der Saat mit 0,25 l/ha in 200 bis 400 l Wasser/ha gespritzt werden. Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft.

Zulassungserweiterung: Die Zulassung von Roundup PowerFlex (Wirkstoff: Glyphosat) wurde nach Art. 51 erweitert. Das Mittel kann jetzt auch gegen ein- und zweikeimblättrige Unkräuter ausgebracht werden in

Fruchtgemüse im Freiland mit 3 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha nach dem Auflaufen der Unkräuter als Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung gespritzt werden. Maximal zwei Behandlungen im Abstand von 21 Tagen. Wartezeit: 21 Tage. Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 m vorhanden sein (NG404).

Spargel im Freiland während der Vegetationsperiode, ausgenommen der Stechperiode, mit 3,75 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha als Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung gespritzt (NG402), oder zur gezielten Einzelpflanzenbehandlung mit 33 % (maximaler Mittelaufwand pro Jahr 7,5 l/ha) gestrichen werden. Maximal je eine Behandlung. Wartezeit: F.

Möhre im Freiland mit 3,75 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha nach dem Auflaufen der Unkräuter bis BBCH 41 als Zwischenreihenbehandlung mit Abschirmung gespritzt werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.

NG402: Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 10 m vorhanden sein.

Speisezwiebel im Freiland mit 2,25 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha vor dem Auflaufen der Kultur, nach dem Auflaufen der Unkräuter ,gespritzt werden. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.

Lupine-Arten (ausgenommen zur Saatguterzeugung) im Ackerbau zur Spätbehandlung 14 Tage vor der Ernte mit 3,75 l/ha in 100 bis 400 l Wasser/ha. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: 7 Tage.

Verlängerung von Zulassungen: Das BVL hat die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, deren Zulassung durch Zeitablauf endete, verlängert.  Diese Zulassungsverlängerungen werden bis zur endgültigen Entscheidung über eine erneute Zulassung erteilt. Die für den Acker-, Obst- und Gemüsebau bedeutsamen Mittel sind in der Tabelle zusammengestellt:

Präparat Wirkstoff Zulassung verlängert bis
Spruzit Neu u.a. Pyrethrine + Rapsöl 30.06.2016
SPYRALE Difenoconazol + Fenpropidin 30.09.2016
Acanto Picoxystrobin 31.10.2016
Actellic 50 Pirimiphos-methyl 31.10.2016
Pirimor Granulat, PIRIMAX

(Wichtige Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 11.04.2016)
LTZ Augustenberg
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