Pflanzenschutzmittel: Aufzeichnungen über die Anwendung jetzt vervollständigen!
Karlsruhe - Dr. F. Merz, Pflanzenschutzexperte vom Pflanzenschutzdienst des Regierungspräsidiums Stuttgart, rät dazu die Winterzeit zu nutzen, um die Aufzeichnungen über die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln zu vervollständigen.
Nach Art. 67 der EU-Verordnung Nr. 1107/2009 ist jeder berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln verpflichtet, Aufzeichnungen elektronisch oder schriftlich zu führen und drei Jahre aufzubewahren. In den Aufzeichnungen muss vermerkt sein:
der Zeitpunkt der Anwendung
die Kulturpflanze
die behandelte Fläche
die Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels
die verwendete Menge
die Anwenderin bzw. der Anwender.
Die Leiter von landwirtschaftlichen Betrieben müssen zudem nach § 11 Pflanzenschutzgesetz alle Aufzeichnungen für die bewirtschafteten Flächen unter Angabe der jeweiligen Anwender, z. B. auch Lohnunternehmer oder aushelfende Nachbarn, zusammenführen.
Achtung: Die Aufzeichnungen können im Rahmen der üblichen Betriebskontrollen überprüft werden.
(Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 07.01.2022)