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21.06.2019 | 09:00 | Pflanzenschutzmittelrückstände 

Pflanzenschutzmittel in Lebensmitteln: Neuer Orientierungswert vorgeschlagen

Bonn - In welchem Umfang sind Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln enthalten?

Pflanzenschutzmittelrückstände Obst
(c) proplanta
Mit einem neuen Orientierungswert (Zustandsindikator) im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) will das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) mehr Klarheit für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen.

Dieser Indikator soll über die Gesamtaufnahme von Pflanzenschutzmittelrückständen aus Lebensmitteln Auskunft geben. Wesentlich sind dabei die drei Kategorien der geringen, mittleren und hohen Aufnahme, denen die Pflanzenschutzmittelwirkstoffe dann zugeordnet werden. „Die Verbrauchersicherheit wird durch die wertvollen Hinweise zur Risikoidentifizierung gestärkt“, sagt BfR-Präsident Professor Dr. Dr. Andreas Hensel. „Auch die Poli tik profitiert, denn sie kann damit leichter und gezielter die nötigen Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung ergreifen.“

Lebensmittel, die auf dem deutschen Markt angeboten werden, sollen zukünftig noch seltener Rückstände von Pflanzenschutzmitteln oberhalb der zulässigen Höchstgehalte enthalten. Das ist eines der Ziele des Nationalen Aktionsplans, in dessen Umfeld auch die neuen Vorschläge des BfR erarbeitet wurden.

Lebensmittel dürfen Spuren von Pestiziden enthalten. Diese sollen einen gesetzlich festgelegten Höchstgehalt jedoch nicht überschreiten. Prinzipiell werden Rückstandshöchstgehalte von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln so niedrig festgesetzt, dass sie kein Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellen. In aller Regel wird erst bei sehr viel höheren Konzentrationen ein toxikologischer Grenzwert wie die akute Referenzdosis (ARfD) erreicht, so dass dann ein gesundheitliches Risiko nicht mehr auszuschließen ist.

Bislang wird jährlich ermittelt, in wie viel Prozent der Proben der deutschen Lebensmittel-Überwachung (Monitoring) Höchstgehalte von Pflanzenschutzmittelwirkstoffen überschritten werden. Das BfR hat eine Ergänzung des bisherigen Indikators vorgeschlagen: Zukünftig soll nicht nur die Quote der Höchstgehaltsüberschreitungen ausgewiesen werden, sondern auch die der Überschreitungen der ARfD. In der Regel sind weniger als zehn (von mehreren 1000) Lebensmittelproben im Jahr von ARfD-Überschreitungen betroffen, im Jahr 2017 waren es zum Beispiel sieben Proben. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf nach Deutschland importierten Lebensmitteln. Für sie gelten zwar dieselben Höchstgehalte wie für einheimische Lebensmittel, doch werden diese häufiger überschritten.

Das BfR hat zudem vorgeschlagen, einen neuen Zustandsindikator einzuführen, der Auskunft über die Gesamtaufnahme von Pflanzenschutzmittelrückständen mit der Nahrung gibt. Zur Bestimmung des Zustandsindikators soll die kurz- und langfristige Aufnahme (Exposition) regelmäßig auf Basis deutscher Verzehrstudien und Lebensmittel-Monitoring-Daten ermittelt werden. Das Monitoring ist in sechsjährigen Zyklen aufgebaut. In diesen werden die wichtigsten Lebensmittel untersucht, so dass am Ende eine für Deutschland repräsentative Gesamtaussage getroffen werden kann. Der nächste Zyklus endet mit den Monitoringdaten des Jahres 2020. Danach wird das BfR für alle untersuchten Pflanzenschutzmittelwirkstoffe die Exposition ermitteln und mit dem jeweiligen toxikologischen Grenzwert vergleichen. Aus den Resultaten können Handlungsempfehlungen für das Risikomanagement abgeleitet werden.

Das Forum zum NAP, ein Gremium, das die Bundesregierung berät, hat im Februar 2019 beiden Vorschlägen des BfR zugestimmt und sie der Bundesregierung zur Annahme empfohlen.

Als weiteren Schritt plant das BfR, Indikatoren zu entwickeln, mit denen beurteilt werden kann, wie erfolgreich Maßnahmen sind, die das Anwenden von Pflanzenschutzmitteln sicherer machen sollen.
BfR
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