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24.03.2020 | 10:08 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Pflanzenschutzmittel: Notfallzulassung von Karate Zeon für den Apfelanbau

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Karate Zeon mit dem Wirkstoff Lambda-Cyhalothrin zugelassen.

Notfallzulassung Karate Zeon Apfelanbau
(c) proplanta
Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Grüne Futterwanze (Lygocoris pabulinus) in Apfel beschränkt.

Die Zulassung von Karate Zeon wird für die Zeit 1. April 2020 bis zum 29. Juli 2020 für exakt 120 Tage erteilt. Die dafür bundesweit zugelassene Mittelmenge wird auf insgesamt 22,5 Liter beschränkt.

Angaben zur sachgerechten Anwendung

Das Mittel gegen Junge Larven (L1 – L3) der „Grüne Futterwanze“ (Lygocoris pabulinus) in Apfel darf im Freiland vor der Blüte; nach Warndienstaufruf zum Schlupf der Wanzen bis BBCH 59 gespritzt oder gesprüht werden.

Die maximale Anzahl Anwendungen gegen die Grüne Futterwanze ist in dieser Anwendung und für die jeweilige Kultur bzw. je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.

Aufwandmenge und Wartezeit

Der Mittelaufwand beträgt 0,0375 Liter/ha in max. 500 Liter Wasser je ha und m Kronenhöhe. Maximal dürfen 0,075 Liter/ha ausgebracht werden.

Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.

Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 23.03.2020)
LTZ Augustenberg
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