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23.01.2020 | 14:05 | Aktueller Rat zum Pflanzenschutz 

Pflanzenschutzmittel: Wirkstoff Thiacloprid nicht erneuert

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat heute mitgeteilt, dass die Europäische Kommission entschieden hat, die Genehmigung für Thiacloprid als Wirkstoff in Pflanzenschutzmitteln nicht zu erneuern.

Pflanzenschutzmittelschrank 2020
(c) proplanta
In der Durchführungsverordnung (EU) 2020/23 ist festgelegt, dass die EU-Mitgliedstaaten bestehende Zulassungen für Pflanzenschutzmittel, die Thiacloprid enthalten, spätestens am 3. August 2020 widerrufen müssen.

In Deutschland sind gegenwärtig zwei Pflanzenschutzmittel mit Thiacloprid zugelassen:

Biscaya hat gegenwärtig noch eine Zulassung bis zum 30. April 2021. Das BVL wird deshalb dem Zulassungsinhaber dieses Pflanzenschutzmittels den Widerruf der Zulassung ankündigen.

Sollte der Zulassungsinhaber einen Antrag auf Widerruf stellen, wird das BVL die Zulassung antragsgemäß widerrufen. Es gilt dann die in der Durchführungsverordnung (EU) 2020/23 geregelte Aufbrauchsfrist. Sie endet spätestens am 3. Februar 2021.

Falls der Widerruf der Zulassung ohne einen solchen Antrag erfolgt („von Amts wegen“), darf das Pflanzenschutzmittel ab dem Widerrufsdatum (3. August 2020) weder verkauft noch angewendet werden, da in diesem Fall das Pflanzenschutzgesetz keine Abverkaufs- und Aufbrauchfristen vorsieht.

Die Zulassung für Calypso endet durch Zeitablauf am 30. April 2020. Die Abverkaufsfrist endet hier gemäß Pflanzenschutzgesetz am 30. Oktober 2020.

Es gilt jedoch gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2020/23 eine verkürzte Aufbrauchfrist bis zum 3. Februar 2021. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste aller Pflanzenschutzmittel mit Thiacloprid entsorgungspflichtig.

Achtung: Es gelten weiterhin folgende Abverkaufs- bzw. Aufbrauchfristen für drei weitere Pflanzenschutzmittel mit Thiacloprid, die aufgrund der Nichtgenehmigung von Methiocarb bereits nicht mehr zugelassen sind.

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 20.01.2020)
Zulassungsende für PflanzenschutzmittelBild vergrößern
LTZ Augustenberg
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