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08.03.2023 | 13:36 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Pflanzenschutzmittel - Zulassung bleibt in Bewegung

Karlsruhe - Zulassungen für Notfallsituationen nach Artikel 53: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat für Exigon (Wirkstoff: Beauveria bassiana) wieder eine Zulassung gegen Engerlinge von Feldmaikäfer, Junikäfer und Gartenlaubkäfer beim Überschreiten von Behandlungsschwellen und erwartetem Starkbefall für die Zeit vom 1. März bis zum 28. Juni 2023 für 120 Tage erteilt.

Pflanzenschutzmittel
(c) proplanta
Auf Wiesen und Weiden kann das Mittel mit 3 kg/ha in 300 bis 500 Liter Wasser/ha umbruchlos als Suspension in Cultan- oder Säschlitztechnik ausgebracht oder nach Umbruch mit driftreduzierenden Düsen, niedrigem Spritzbalken auf unbewachsenen Boden gespritzt werden, direkt gefolgt von einer Einarbeitung und Neuansaat.

In Baumobst, Beerenobst, Weinreben, Baumschulgehölzpflanzen, Laub- und Nadelholz ist eine Ausbringung des Mittels mit 3 kg/ha in 300 bis 500 Liter Wasser/ha mit vier verschiedenen Techniken möglich:
  • umbruchlos als Suspension in Cultan- oder Säschlitztechnik
  • nach Umbruch mit driftreduzierenden Düsen, niedrigem Spritzbalken auf unbewachsenen Boden spritzen direkt gefolgt von einer Einarbeitung
  • Gießanwendung über die Tröpfchenbewässerung
  • Injektion in den Boden mittels Lanzette
Vor der Pflanzung kann zudem eine Tauchbehandlung der Wurzel mit 1 kg in 100 Liter Wasser durchgeführt werden. Der gesamte Aufwand ist auf 6 kg/ha begrenzt.

Erweiterung der Zulassung nach Artikel 51:

Die Zulassung von AMSTAF 800 EC (Wirkstoff: Prosulfocarb) wurde nach Artikel 51 erweitert. Das Mittel hat im Vergleich zu anderen Prosulfocarb-haltigen Mitteln wie Boxer oder Professional folgende zusätzliche Anwendungen erhalten: Gegen Vogel-Sternmiere, Purpurrote Taubnessel, Weißer Gänsefuß, Gemeiner Windhalm und Efeu-Ehrenpreis in
  • Sommerroggen und Echte Rispenhirse mit 3 Liter/ha in 300 Liter Wasser/ha vor oder nach dem Auflaufen. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.
  • Lein und Hanf zur Saatguterzeugung oder zur Gewinnung von Pflanzenfasern mit 4 Liter/ha in 300 Liter Wasser/ha vor dem Auflaufen. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.
  • Soja mit 4 Liter/ha in 300 Liter Wasser/ha vor dem Auflaufen bis 3 Tage nach der Saat. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.
  • Speiselinse mit 4 Liter/ha in 300 Liter Wasser/ha vor dem Auflaufen bis 5 Tage nach der Saat. Maximal eine Behandlung. Wartezeit: F.

Achtung: Das Mittel ist mit einem Wasseraufwand von mindestens 300 Liter/ha mit einer Feldspritze der Abdriftminderungsklasse 90% auszubringen (NT145). Man darf nicht schneller als 7,5 km/h fahren (NT146). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2% und Oberflächengewässern muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen mit einer Mindestbreite von 20 Metern vorhanden sein (NW706).

Floramite 240 SC nicht mehr in Erntegut für die Verarbeitung zu Konserven und Tiefkühlkost einsetzen, deren Mindesthaltbarkeitsdatum April 2024 überschreitet: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit hat die Zulassung von Floramite 240 SC (Wirkstoff: Bifenazate) für die Anwendungen gegen Spinn- und Gallmilben in Erdbeere, Himbeere, Brombeere, Stachelbeere, Heidelbeere, Schwarze, Rote und Weiße Johannisbeere sowie Gurke, Zucchini, Aubergine, Gemüsepaprika und Tomate zum 30. Juni 2022 widerrufen. Die Abverkaufsfrist endete am 31. Dezember 2022. Das Aufbrauchen von Restmengen ist bis zum 31. Dezember 2023 befristet.

Die Europäische Kommission plant im Rahmen einer Verordnung im September 2023 die Rückstandshöchstgehalte für Bifenazate in allen Erzeugnissen auf die Bestimmungsgrenze abzusenken. Nach dem Inkrafttreten der Verordnung (erwartet im Januar/Februar 2024) ist eine Übergangsfrist von 3 Monaten vorgesehen.

Die neuen Rückstandshöchstgehalte gelten danach auch für Ware, die sich bereits vor dem Inkrafttreten der Verordnung auf dem Markt befand. Das hat folgende Auswirkungen für behandelte Ware:
  • Frische Ware kann normal abverkauft werden.
  • Bei Tiefkühlkost und Konserven kann es nach Ablauf der Übergangfrist zu Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte kommen.
Aus diesem Grund wird empfohlen, mit Bifenazate-haltigen Pflanzenschutzmitteln behandeltes Erntegut nicht für die Verarbeitung zu Konserven und Tiefkühlkost zu verwenden, deren Mindesthaltbarkeitsdatum April 2024 überschreitet.

(Informationen des Regierungspräsidium Stuttgart vom 07.03.2023)
LTZ Augustenberg
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