Das Mittel darf ab dem 06.Juli bis zum 02. November 2018 mit 1,0 Liter/ha in 200 bis 400 Liter Wasser/ha unmittelbar nach der Saat vor dem Auflaufen (BBCH 05) gespritzt werden. Maximal ist eine Anwendung möglich. Bei der Wartezeit wird differenziert: Im
Freiland 42 Tage und im Gewächshaus 60 Tage.
Achtung:- Die Anwendung von Proman kann zu Metobromuron-Rückständen in Feldsalat führen, die außerhalb von Deutschland beanstandet werden.
- Zum Schutz von umstehenden Personen muss die Anwendung des Mittels in einer Breite von mindestens 10 m zu angrenzenden Flächen mit einem verlustmindernden Gerät (mindestens der Abdriftminderungsklasse 50 %) erfolgen (VA268).
Für Beloukha (Wirkstoff: Pelargonsäure) wurde eine Notfallzulassung vom 05. Juli bis 01. November 2018 - für 120 Tage - zum 2. Hopfenputzen in Hopfen erteilt.
Das Mittel kann mit 16 Liter/ha in 900 bis 1.500 Liter Wasser/ha als Reihen- bzw. Einzelpflanzenbehandlung gespritzt oder gesprüht werden.
(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 09.07.2018)
Quelle: LTZ Augustenberg