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06.03.2020 | 14:52 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Pflanzenschutzmittel: Zulassung von Prochloraz zur Spitzanwendung an Gerste widerrufen

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat am 2. März 2020 für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Prochloraz die Spritzanwendungen an Gerste widerrufen.

 Prochloraz Spitzanwendung Gerste
(c) proplanta
Folgende Anwendungen sind betroffen:

Mittel - Zulassungsnummer

Ampera - 006462-00

Eleando - 007025-00

Kantik - 006798-00

Kantik - 026798-00

Mirage 45 EC - 024216-00

Diese Anwendungen sind ab sofort nicht mehr zulässig. Andere Anwendungen der fünf Pflanzenschutzmittel bleiben von der Entscheidung unberührt.

Achtung: Der Widerruf gilt auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.

Hintergrund

Eine Prüfung durch das BVL ergab, dass durch Spritzanwendungen von Pflanzenschutzmitteln mit Prochloraz an Gerste der neue RHG von 0,03 mg/kg nicht eingehalten werden kann. Um ein Risiko für die Verbraucher zu vermeiden, hat das BVL solche Anwendungen noch vor dem Wirksamwerden der Verordnung widerrufen.

Mit dem Widerruf dieser Anwendungen kann die Verfütterung bereits behandelter Gerste nicht geregelt werden. Aus Verbraucherschutzgründen sollte sie ab sofort nicht verfüttert werden, da die Möglichkeit einer Überschreitung der Rückstandshöchstgehalte bei Lebensmitteln tierischer Herkunft nicht ausgeschlossen werden kann. Den Zulassungsinhabern wurde daher empfohlen, die Handelskette entsprechend zu informieren.
LTZ Augustenberg
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