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23.04.2016 | 08:31 | Welttag des geistigen Eigentums 

Pflanzenzüchter klagen über enorme Kosten der Sortenentwicklung

Bonn - Zum Welttag des geistigen Eigentums am 26.4.2016 betonen die Pflanzenzüchter die besondere Wichtigkeit des Schutzes von Innovation in der Pflanzenzüchtung.

Weiterentwicklung von Pflanzensorten
(c) proplanta
Die Weltgemeinschaft ist auf die kontinuierliche Weiterentwicklung von Pflanzensorten angewiesen. Steigenden Bevölkerungszahlen stehen schwindende Ressourcen gegenüber.

Die Pflanzenzüchter in Deutschland bringen jedes Jahr mehrere hundert Pflanzensorten zur Zulassung und bieten so für Landwirtschaft und Gartenbau stets die bestmögliche Sorte an. Die Entwicklungskosten einer neuen Pflanzensorte liegen bei ein bis zwei Millionen Euro.

Von der Idee bis zur Zulassung einer Sorte können 15 Jahre vergehen. Um die getätigten Investitionen abzusichern ist der Schutz geistigen Eigentums für Pflanzenzüchter von zentraler Bedeutung. Die Refinanzierung der Forschungs-und Entwicklungsleistungen ist Voraussetzung für weitere Innovationen.

Der Sortenschutz ist das speziell auf die Pflanzenzüchtung zugeschnittene primäre Schutzrecht für das geistige Eigentum der Pflanzenzüchter. „Leider wird die Tatsache, dass für die Nutzung der „Ideen“ und des „züchterischen Know-Hows“ der Pflanzenzüchtungsunternehmen Lizenzgebühren gezahlt werden müssen, nicht von  allen Kunden akzeptiert. Dabei gibt es kaum ein Produkt, das so leicht kopierbar und vermehrbar ist wie eine Pflanzensorte, nämlich durch Wiederanbau“, erläutert Dr. Carl-Stephan Schäfer, Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter e. V. (BDP).

Landwirte haben bei bestimmten Arten das Recht, im eigenen Betrieb erzeugtes Erntegut zu Saatzwecken erneut einzusetzen. Es handelt sich dann um sogenannten Nachbau. In diesem Fall ist der Nutzer verpflichtet, an den Züchter eine Entschädigung (50 % der Lizenzgebühr), die sogenannte „Nachbaugebühr“, zu zahlen.

Der Großteil der Landwirte kauft zertifiziertes Saatgut (Z-Saatgut) und entrichtet so die Lizenzgebühr mit dem Kaufpreis oder zahlt die anfallenden Nachbaugebühren. Zu viele Betriebe entziehen sich jedoch immer noch ihren Pflichten. Sie nutzen das genetische Potenzial innovativer Sorten und profitieren so von den umfangreichen Züchtungsleistungen der Branche, ohne dafür einen Beitrag zu leisten. Den Züchtern entgehen so ca. 50 Prozent der ihnen zustehenden Nachbaugebühren. Das entspricht einer Summe von ca. 13 Millionen Euro jährlich. Und das, obwohl die Züchterrechte im Sommer 2015 durch eine Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur Nachbauregelung gestärkt wurden.

Nach dem sogenannten Vogel-Urteil sind nachbauende Landwirte verpflichtet, die Nachbaugebühr bis zum auf die Aussaat folgenden 30.6. zu zahlen – ohne dass es einer Aufforderung bedürfte. Andernfalls begehen sie eine Sortenschutzverletzung mit rechtlichen Folgen.
bdp
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