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29.12.2012 | 09:20 | Pflanzenzucht 

Pflanzenzüchter-Verband zieht Bilanz für Jahr 2012

Bonn - Ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende. Wieder hat das sich verändernde Klima in Form von Extremwetterlagen zu Ausnahmesituationen in der Landwirtschaft geführt.

Pflanzenzucht
(c) proplanta
Züchtung steht niemals still - das ist in diesem Jahr wieder deutlich geworden und unterstreicht nach Ansicht des Bundesverbandes Deutscher Pflanzenzüchter (BDP) die Notwendigkeit stabiler Rahmenbedingungen, um dringend erforderliche Innovationen möglich zu machen. Nur so könne die Wettbewerbsfähigkeit der Züchtungsunternehmen in Deutschland gewährleistet werden.


Innovationsfeindlichkeit vertreibt Spitzenforschung

Auch in diesem Jahr führte der unangemessene Umgang mit neuen Technologien in Deutschland und Europa zur Abwanderung von Unternehmen und Wissenschaftlern, so der BDP. Die Leichtfertigkeit, mit der wissenschaftliche Exzellenz und Arbeitsplätze aus Deutschland vertrieben würden, bremse Innovationen aus und mache verlässliche politische und gesellschaftliche Rahmenbedingungen für die Erforschung und Anwendung moderner Pflanzenzüchtung zwingend notwendig. Mit Besorgnis registriert der BDP die fortschreitenden Wettbewerbsnachteile.


Nulltoleranz für GVO in Rapssaatgut inakzeptabel

Das Urteil des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts im März, das die Rechtmäßigkeit behördlicher Umbruchsverfügung wegen geringster Spuren von GVO in Rapssaatgut bestätigt, verstärkt laut BDP die Rechtsunsicherheit und damit die Wettbewerbsnachteile deutscher Pflanzenzüchter und Landwirte. Der BDP setzt sich seit langem für die Notwendigkeit von Schwellenwerten für unbeabsichtigte und unvermeidbare Spuren von GVO in Saatgut ein.


Gemeinsam für die Zukunft der Landwirtschaft

Aufgrund der enormen Auswinterungen in diesem Frühjahr mussten viele der im Herbst 2011 ausgesäten Winterungen von Getreide umgebrochen werden. Zum Teil wurde im Frühjahr 2012 zur Nachsaat der ausgewinterten Flächen mangels Alternativen zugekauftes Konsumgetreide eingesetzt, was gesetzlich verboten ist. Um der besonderen Situation einmalig Rechnung zu tragen, wurde eine befristete und einmalige Ausnahmeregelung gemeinsam von BDP und dem Deutschen Bauernverband (DBV) vereinbart. Im Rahmen dieser Regelung verzichteten die Züchter teilweise auf den ihnen die durch die Sortenschutzverletzung gesetzlich zustehenden Schadenersatz.


„Kokopelli“-Urteil - Meilenstein im Europäischen Saatgutrecht

Der BDP begrüßte im Juli das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), das die Rechtmäßigkeit der europäischen Saatgutverkehrsgesetzgebung und damit der amtlichen Sortenprüfung bestätigt. Hintergrund war die Klage eines französischen Züchters gegen EU-saatgutrechtswidrige Verkäufe der Organisation Kokopelli in Form teilweise nicht zugelassener Sorten. Darauf aufbauend fordert der BDP, dass das Urteil des EuGH auch in der derzeitigen Überarbeitung des europäischen Saatgutrechts durch die Europäische Kommission Berücksichtigung findet.
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