(c) proplanta In dem Berufungsprozess geht es um die Frage, ob Gentechnik-Gegner gegen den Willen des Besitzers ein Versuchsfeld mit herkömmlichen Kartoffeln bepflanzen dürfen. Angeklagt sind zwei Männer, die 2010 mehrere Kilogramm Bio-Kartoffeln auf einem Feld bei Bütow im damaligen Müritzkreis ausgebracht hatten, um den Anbauversuch der gentechnisch veränderten Stärkekartoffel Amflora zu stören. Der Amflora-Anbau fand zwar trotzdem statt, die betroffene Fläche musste der Landwirt aber aussparen.
Die beiden 43 und 24 Jahre alten Männer aus Beggerow (Kreis Mecklenburgische Seenplatte) hatten ihre Kartoffeln mit einer überdimensionalen Schleuder geworfen und zum Teil auch vergraben. Sie waren vom Amtsgericht Waren wegen Nötigung zu Geldstrafen von 300 und 200 Euro verurteilt worden. Dagegen legten sie Rechtsmittel ein. Die Staatsanwaltschaft hatte für die Männer noch höhere Strafen gefordert, unter anderem wegen Sachbeschädigung. (dpa)
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