Das Bündnis aus Umweltschützern, Landwirten und Entwicklungshilfeorganisationen protestierte einen Tag vor der Sitzung des Verwaltungsrates mit überdimensionalen Früchten und Gemüse vor dem EPA-Sitz gegen «rechtliche Schlupflöcher». Diese ermöglichten es Konzernen, Verbote zu umgehen und konventionell gezüchtete Pflanzen, aus ihnen gewonnene
Lebensmittel sowie Saatgut als ihre «Erfindung» zu beanspruchen.
In den vergangenen Jahren seien Dutzende Patente auf Pflanzen aus konventioneller
Züchtung erteilt worden, die mehr als 800 Sorten beträfen, erläuterte die Organisation «Keine Patente auf Saatgut». Vor allem gehe es um Gemüse, das etwa gegen Schädliche resistent ist.
Die Patentgegner argumentieren, nach den Europäischen Patentgesetzen dürften nur gentechnische Verfahren patentiert werden, nicht aber Pflanzen, deren Eigenschaften auf zufälligen Erbgut-Veränderungen und herkömmlicher Züchtung beruhen. Der EPA-Verwaltungsrat solle nun auf die korrekte Auslegung der Gesetze achten.
Beim
EPA hieß es, das Verbot der Patentierung gelte für im Wesentlichen aus biologischen Züchtungsverfahren gewonnene Pflanzen und Tiere. «Das trifft jedoch nicht zu für Pflanzen und Tiere, die über technische Verfahren erhalten werden», sagte ein Sprecher.
Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen: Laut EPA zählen dazu auch zufällige Mutationen nach Bestrahlungen - was die Gegner ablehnen. Das Amt wiederum betont, es folge strikt den Regeln des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) und der EU-Biopatentrichtlinie.