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07.08.2014 | 00:03 | Wein aus Rheinland-Pfalz 

Qualitätskriterien für attraktivere Steillagen-Weine

Mainz - Rheinland-Pfalz will die Qualität von Weinen aus den Steillagen an Mosel, Rhein oder Ahr besser kenntlich machen.

Steillage
(c) proplanta
Ab dem Jahrgang 2014 gälten für den Begriff Steillage besondere Anforderungen, sagte Weinbauministerin Ulrike Höfken (Grüne) am Mittwoch in Mainz. So soll die Qualität dieser Weine auf dem Etikett deutlicher werden.

Mit der neuen Weinverordnung sind künftig für Steillagen-Weine vier Kriterien verpflichtend: Sie müssen auf einem Hang mit mehr als 30 Prozent Steigung wachsen, aus Riesling oder einer Burgundersorte hergestellt sein, mindestens den Zuckergehalt von Kabinettweinen haben und bei der amtlichen Prüfung mindestens drei von fünf Punkten erzielen.

Damit will das Ministerium Winzer fördern, die mit ihren Steillagen einen besonders hohen Arbeitsaufwand haben. Die erzielten Preise für ihre Weine deckten oftmals nicht die Produktionskosten, sagte der Präsident des Weinbauverbandes Mosel, Rolf Haxel. Durch die Profilierung sollten Steillagen auf lange Sicht wirtschaftlich attraktiv und damit erhalten bleiben.

Das Land gibt jährlich sechs Millionen Euro für die Steillagenförderung aus. «In den vergangenen Jahrzehnten haben viele Winzer den Anbau an der Steillage aufgegeben», berichtete Höfken. Von den 64.000 Hektar Weinbaufläche in Rheinland-Pfalz seien aktuell nur noch acht Prozent Steillagen. (dpa/lrs)
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