Das Landwirtschaftliche Technologiezentrum in Karlsruhe habe in keiner Probe entsprechende Verunreinigungen gefunden. «Der Pflanzenbau in Baden-Württemberg muss frei von
Gentechnik bleiben», forderte Bonde. Deshalb werde Saatgut von Raps vor der Aussaat untersucht. Da Gen-Raps weltweit in erheblichen Umfang angebaut und das Saatgut international gehandelt werde, könne es immer mal zu Durchmischungen kommen.
Auch das
Agrarministerium in Schleswig-Holstein hat sein diesjähriges Monitoring in Bezug auf Rapssaatgut im Rahmen seiner Überwachungsaufgaben erfolgreich abgeschlossen. Dabei wurde stichprobenweise Rapssaatgut auf Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) untersucht. In keiner der in diesem Jahr untersuchten 88 Rapssaatgutpartien wurde ein GVO-Nachweis erbracht. Dieses Ergebnis zeigt, dass die Saatzuchtfirmen Sorge getragen haben, dass konventionelles Saatgut keine Anteile an gentechnisch veränderten Organismen enthält.
Für Saatgut gibt es derzeit keine von der EU festgelegten Vollzugsschwellenwerte. Es gilt die Nulltoleranz. In Deutschland ist der Anbau verboten. (dpa/lsw / PD)