Die Pflanzenschutzexpertin des LRA Schwarzwald-Baar-Kreis rät zur Kontrolle des Rapserdfloh- und des Schwarzen Kohltriebrüssler-Besatzes.
Gelbschalen sollten ab dem Keimblattstadium aufgestellt sein. Um eine bessere Fängigkeit zu erreichen sollten aus der Sicht der Expertin die Schalen zur Hälfte in den Boden eingraben werden. Das Landwirtschaftsamt führt auch in diesem Jahr wieder eigene Kontrollen durch und gibt entsprechende Hinweise.
Der
Rapserdflohbefall war im Schwarzwald-Baar-Kreis in den letzten Jahren nur auf wenigen Schlägen auffällig. Der entsprechend besatztypische Sieblochfraß ist primär an Keim- aber auch an den ersten Laubblättern zu finden und sollte nicht mit Schneckenfraß verwechselt werden.
Achtung: Bleibt der Befall unter den Schadschwellen, auf keinen Fall vorbeugend behandeln. Es sind schon Insektizidresistenzen des Käfers bekannt.
Insektizide Maßnahmen gegen den Käfer sollten sich nach folgenden Schadschwellen richten:
- 10% zerstörte Blattfläche bis zum 4-Blattstadium
- 50 Käfer in 3 Wochen in der Gelbschale im 4-6 Blattstadium
Larvenkontrolle in den Blattstielen im Spätherbst:
- 3 Larven/Pflanze in schwachen Beständen
- 5 Larven/Pflanze in kräftigen Beständen
Hinweise: Sofern kein früher Starkbefall vorliegt, sollte der späte Behandlungstermin Mitte/Ende Oktober bei Schadschwellenüberschreitung bevorzugt werden. Zu diesem Termin sind alle Käfer zugeflogen und die ersten jungen Larven werden bei der Behandlung mit erfasst.
Der schwarze Kohltriebrüssler verursacht vor allem bei warmer Herbstwitterung bemerkbare Schäden. Der Befall ist nur mit einer Gelbschale feststellbar. Es existiert keine Schadschwelle, aber ein Bekämpfungs-Richtwert: 10 Rüssler in drei Tagen.
Ackerbauliche Maßnahmen: Nach dem Auflaufen der Ausfallsamen jetzt auf Altrapsflächen intensive, flache Bodenbearbeitungsgänge durchführen. Durch diese Maßnahme wird auch die Kleine Kohlfliege und Schnecken dezimiert.
(Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 18.09.2017)