Damit dürfen beide Pflanzenschutzmittel nicht mehr auf offene Rapsblüten ausgebracht werden!
Achtung: Der Anwendungszeitraum wurde angepasst, da eine Behandlung gegen den Rapsglanzkäfer zum Schutz der Blütenknospen nach Beginn der Rapsblüte keinen ausreichenden Effekt mehr hat.
Zuvor war eine Anwendung vom Kulturentwicklungsstadium BBCH 51 „Hauptinfloreszenz in mitten der obersten Blätter von oben sichtbar“ bis zum Stadium BBCH 69 „Ende der Blüte“ möglich.
Ab dem 12. März 2021 ist die Anwendung der genannten Mittel zur Bekämpfung des Rapsglanzkäfers in Raps nur noch zulässig vom Kulturstadium BBCH 51 „Hauptinfloreszenz in mitten der obersten Blätter von oben sichtbar“ bis zum Stadium BBCH 59 „Erste Blütenblätter sichtbar; Blüten noch geschlossen“.
Hinweis: Diese Änderung wird in der
Online-Datenbank zugelassener Pflanzenschutzmittel des BVL ab der nächsten Aktualisierung Anfang April 2021 umgesetzt sein.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 12.03.2021)