Das teilte das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein heute (25. September 2017) mit. In diesem Jahr wurden insgesamt 89 Rapssaatgutpartien beprobt. Alle Ergebnisse waren negativ. Der Anbau von gentechnisch verändertem Raps in der EU ist nicht erlaubt. Es gilt dabei die Nulltoleranz.
Das Ergebnis der diesjährigen Beprobung zeigt weiterhin, dass die Saatzuchtfirmen durch ihre Qualitätssicherungsmaßnahmen dafür Sorge tragen, dass konventionelles Rapssaatgut keine Anteile an gentechnisch veränderten Organismen (GVO) enthält.
Das Monitoring erfolgt auf Grundlage des bundesweit abgestimmten Überwachungskonzepts "Harmonisierte Saatgutüberwachung auf GVO-Anteile". Im Rahmen des regelmäßigen Monitorings wird Rapssaatgut auf nicht zugelassene gentechnisch veränderte Konstrukte untersucht.
Detaillierte Ergebnisse zu den Saatgutuntersuchungen sind im Landesportal Schleswig-Holstein zu finden (
www.schleswig-holstein.de, s. dort unter Themen & Aufgaben-Gentechnik-Inverkehrbringen).