Insgesamt wurden diese Saison 103 Rapssaatgutpartien untersucht. Alle Partien waren negativ. Diese Ergebnisse bestätigen die Bemühungen der schleswig-holsteinischen Rapszüchter, mit einer strengen
Qualitätssicherung mögliche Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen zu verhindern.
Für Saatgut gibt es derzeit keine von der EU festgelegten Vollzugsschwellenwerte. Es gilt die
Nulltoleranz, das heißt, es dürfen keinerlei Spuren von gentechnisch veränderten Organismen enthalten sein.
Schleswig-Holstein misst dem Rapssaatgutmonitoring eine zentrale Bedeutung zu und untersucht daher regelmäßig mehr Winterrapspartien als andere Bundesländer. Dies hängt mit der herausragenden Rolle Schleswig-Holsteins bei der Rapssaatgutproduktion zusammen.
Die Saatgutbeprobung von
Winterraps ist so terminiert, dass eventuell positiv getestete Saatgutpartien gar nicht erst auf den Markt gelangen. (Pd)