Insgesamt wurden dieses Jahr 104 Rapssaatgutpartien untersucht.
Alle Ergebnisse waren negativ. Diese Ergebnisse bestätigen die Bemühungen der schleswig-holsteinischen Rapszüchter, mit einer strengen
Qualitätssicherung mögliche Verunreinigungen mit gentechnisch veränderten Organismen zu verhindern. Für Saatgut gibt es derzeit keine von der EU festgelegten Vollzugsschwellenwerte. Es gilt die
Nulltoleranz, das heißt, es dürfen keinerlei Anteile von gentechnisch veränderten Organismen enthalten sein.
Schleswig-Holstein misst dem Rapssaatgut-Monitoring - auch aufgrund der herausragenden Rolle Schleswig-Holsteins bei der Produktion von Rapssaatgut - eine zentrale Bedeutung bei. Die Saatgutbeprobung von
Winterraps ist so terminiert, dass eventuell positiv getestete Saatgutpartien gar nicht erst auf den Markt gelangen. (PD)