Winterraps:Da die Temperaturen weiterhin ungewöhnlich mild bleiben, muss die mögliche Wuchsregulierung im Raps beobachtet werden. Es gibt aber auch einige Flächen mit Rapspflanzen, die derzeit erst im 4-Blattstadium sind. Diese profitieren von den wüchsigen Temperaturen und benötigen keine Wuchsregulierung. Denken sie aber auch in diesen Beständen an die Bor-Versorgung.
Praxistipp: Für den Einsatz propyzamidhaltiger
Herbizide (Kerb flo, u.a.) ist es derzeit noch zu warm.
Getreide:Die Bestände sind sehr gleichmässig aufgelaufen und überwiegend auch mit Bodenherbiziden behandelt. Kontrollieren sie aber zeitnah auf den Behandlungserfolg.
In
Wintergerste kann im 2-Blattstadium mit dem blattaktiven Axial gearbeitet werden. Allerdings sind die Axial-Wirkungsgrade bei kühlen Temperaturen deutlich besser, da dann der Wirkstoff vom
Ackerfuchsschwanz weniger gut verstoffwechselt werden kann.
Praxistipp: Weiterhin sollten Kontrollen auf
Blattläuse stattfinden. Die Gefahr der Virusübertragung im Herbst ist nur schwer kalkulierbar. Die Schadensschwelle liegt bei 20% besiedelte Pflanzen.
Düngeverordnung:Auf Grünland darf aufgrund der im Neckar-Odenwald-Kreis geltenden Allgemeinverfügung noch bis einschließlich 14. November
Gülle ausgebracht werden. Für Wasserschutz- und rote Gebiete gilt der 31. Oktober. Die
Sperrfrist für
Festmist von Huf-und Klauentieren sowie
Kompost beginnt am 01. Dezember. Beachten Sie die abweichenden Regeln in roten und Wasserschutzgebieten.
Praxistipp: Denken sie in den Schutzgebieten an das Anlegen von Spritzfenstern. Für Beratungen und Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung
(Informationen des Neckar-Odenwald-Kreis vom 27.10.2022)
LTZ Augustenberg