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08.12.2010 | 07:49 | Weinbau 

Rheinland-Pfalz: Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2011 eröffnet

Mainz - Ab dem 13. Dezember können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen 2011 gestellt werden.

Rebpflanzungen
Das hat Weinbauminister Hendrik Hering mitgeteilt. Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm biete interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse auszurichten, erläuterte der Minister.

Die Wiederbepflanzung kann in diesem Programm mit allen in Rheinland-Pfalz klassifizierten Rebsorten erfolgen. Für neu aufzubauende Rebflächen gibt es Zuschüsse zwischen 7.000 und 17.000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlage und nach der Bewirtschaftungsintensität. Dazu kommen weitere 1.500 Euro pro Hektar für Weinberge in Flurbereinigungsverfahren. Zur Flurbereinigung zählen auch Flächen im Freiwilligen Landtausch unter Beteiligung der Flurbereinigungsbehörde.

Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt in Flachlagen 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit, in Steil- und Steilstlagen lediglich 5 Ar.

„Als Erleichterung wird ab dem neuen Antragsjahr die förderfähige Rebfläche von der Prüfkommission festgestellt“, betonte Minister Hering.

Die Kreisverwaltungen halten die entsprechenden Antragsunterlagen vorrätig. Die Antragsfrist endet am 31. Januar 2011. Für Flächen in Flurbereinigungsverfahren gilt im Jahr der Besitzeinweisung eine gesonderte Antragsfrist. Sie endet am 30. April. (PD)
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