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10.05.2023 | 12:10 | Umstrukturierungsprogramm 

Rheinland-Pfalz: Antragsverfahren für Rebpflanzungen 2024 erfolgreich angelaufen

Mainz - Seit Anfang Mai 2023 können Anträge für die Teilnahme am EU-Umstrukturierungsprogramm für Rebpflanzungen 2024 gestellt werden.

Rebpflanzung
(c) proplanta
Es handelt sich um den ersten Teil eines zweistufigen Verfahrens. Die Antragsfrist endet am 31. Mai 2023. Das teilte Weinbauministerin Daniela Schmitt mit.

„Das Umstrukturierungsprogramm bietet unseren Winzerinnen und Winzern die Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal auf zukünftige Markterfordernisse und die geänderten klimatischen Bedingungen anzupassen“, sagte Schmitt. „Gerade die Förderung pilzwiderstandsfähiger Sorten, kurz Piwis, bietet ein großes Potenzial, ökonomische und ökologische Nachhaltigkeit in Einklang zu bringen und gleichzeitig den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch diese innovativen, resistenten Züchtungen zu reduzieren.“

Die Zuschüsse liegen zwischen 6.000 und 32.000 Euro pro Hektar. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Lage der Fläche in Flach-, Steil- oder Steilstlagen sowie nach der Bewirtschaftungsintensität. Die Mindestfläche für die Teilnahme beträgt 10 Ar je Bewirtschaftungseinheit in Flachlagen, 5 Ar in Steil- und Steilstlagen sowie in Handarbeitslagen. Die Antragsfrist gilt für den ersten Teil des Verfahrens.

Dabei müssen für alle Flächen – auch die in Flurbereinigungsverfahren – Anträge gestellt werden, wenn sie im Herbst 2023 oder im Frühjahr 2024 gerodet werden sollen. Im Januar des geplanten Pflanzjahres erfolgt der zweite Teil der Antragsstellung. Wichtig ist, dass hier nur Anträge für Flächen möglich sind, die bereits im ersten Teil des Antrags aufgeführt wurden.

Es wird empfohlen, den Antrag über das Weininformationsportal (WIP) der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz EDV-technisch unterstützt auszufüllen: https://www.lwk-rlp.de/de/weinbau/service/wip-weininformationsportal/.

Die Antragsformulare und das Merkblatt sind über die Internetseite des Ministeriums verfügbar: https://mwvlw.rlp.de/de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung/.

Nach erfolgter Vor-Ort-Kontrolle erhalten die Antragsteller eine Mitteilung, ob die beantragten Flächen förderungsberechtigt gerodet werden können. Bis zum Eingang dieser Mitteilung dürfen auf den Flächen keinerlei Veränderungen vorgenommen werden. Die Benachrichtigung darüber, dass gerodet werden kann, erfolgt im Oktober durch die zuständige Kreisverwaltung.
MWVLW
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