Sachkunde im Pflanzenschutz: Wer braucht turnusmäßig eine Fortbildung?
Karlsruhe - Die Berater des Pflanzenbauteams vom Landwirtschaftsamt Ilshofen weisen heute darauf hin, dass die pflanzenbaulichen Winterveranstaltungen mit Sachkundefortbildung in diesem Winter Corona-bedingt nicht wie gewohnt durchgeführt werden können.
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Viele Landwirte machen sich Sorgen, dass Sie dann nicht zu Ihrer benötigten Sachkundefortbildung kommen. Deshalb erklären die Ilshofener Berater in der Folge noch mal, wer eine Sachkundefortbildung benötigt.
Auf der Rückseite des Sachkundeausweises befindet sich ein Datum „Beginn erster Fortbildungszeitraum“. Ab diesem Datum wird immer in 3-Jahresabschnitten gerechnet. Dabei muss in jedem 3-Jahresabschnitt eine 4-stündige (oder 2x2 Std.) Fortbildung absolviert werden. Bei den meisten steht dort z. B. das Datum 01.01.2013. Daraus ergeben sich z. B. folgende Fortbildungszeiträume:
Zeitraum
notwendige Art der Fortbildung
01.01.2013 - 31.12.2015
4-stündig
01.01.2016 - 31.12.2018
4-stündig
01.01.2019 - 31.12.2021
4-stündig
Das heißt wer bereits seit dem 01.01.2019 eine 4-stündige Fortbildung hat, braucht diesen Winter keine neue Fortbildung. Wer im aktuellen Zeitraum noch keine 4 Stunden hat, kann sich also bis zum 31.12.2021 damit Zeit lassen an einer Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen. Sobald die Fortbildungen im aktuellen Zeitraum vorliegen, sind die vorherigen Fortbildungszeiträume hinfällig.
Hinweis: Bei Neusachkundigen steht dort ein späteres Datum „Beginn erster Fortbildungszeitraum“. Dann gilt dieses Datum entsprechend.
Tipp: Die Ilshofener Berater werden voraussichtlich im Februar 2021 einen Online-Pflanzenbauabend mit Sachkundefortbildung (2 Std.) anbieten. Dazu werden die Experten rechtzeitig informiert.
(Informationen des Landkreis Schwäbisch Hall vom 11.12.2020)