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07.12.2017 | 08:32 | Notfallgenehmigung 

Schleswig-Holstein erlaubt provisorische Güllelager

Kiel - Aufgrund der anhaltenden Niederschläge der vergangenen Wochen haben die Landwirte in Schleswig-Holstein zunehmend Probleme, ihre Gülle zu entsorgen. Daher hat Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck jetzt die Errichtung provisorischer Lager ermöglicht.

Güllelager
(c) proplanta
Der Grünen-Politiker erklärte gestern, es handele sich um eine „besondere Ausnahmesituation“, die die Landwirte belaste und zu einer „akuten Gefahr“ für die Umwelt werden könne, sollten die bestehenden Behälter überlaufen.

Die Bauern können daher einen Antrag stellen und nach einer Notfallgenehmigung provisorische Güllelager errichten. Habeck verwies zugleich auf die damit verbundenen „strengen Auflagen“. Der Schutz von Grund- und Oberflächenwasser habe „oberste Priorität“. Das Vorgehen müsse außerdem mit den Unteren Wasserbehörden abgestimmt und die provisorischen Einrichtungen wieder zurückgebaut werden, hob der Minister hervor. Landwirte, die eine entsprechende Genehmigung erhielten, müssten zudem nachweisen, dass sie ausreichend Lagerkapazitäten für den bevorstehenden Winter hätten.

Für die Zukunft mahnte Habeck mehr Lagerkapazität an. In den Regionen mit intensiver Tierhaltung und viel Biogaserzeugung bestehe „dringender Nachholbedarf“. Die Landwirtschaft stehe „vielleicht schneller als gedacht vor einem großen Anpassungsbedarf aufgrund des Klimawandels“, so der Grünen-Politiker. Er unterstrich zugleich, dass mit den aktuellen Maßnahmen „nur die Folge und nicht die Ursache des Problems“ angegangen werde. Die intensive Tierhaltung stoße „an ihre Grenzen“ und die anfallende Gülle „löse sich nicht in Luft auf“. Es brauche daher dringend eine Strategie, die den Landwirten ein „gutes“ Einkommen sichere, ohne zugleich auf immer mehr Tiere und immer mehr Leistung zu setzen.
AgE
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