Der Grünen-Politiker erklärte gestern, es handele sich um eine „besondere Ausnahmesituation“, die die Landwirte belaste und zu einer „akuten Gefahr“ für die Umwelt werden könne, sollten die bestehenden Behälter überlaufen.
Die
Bauern können daher einen Antrag stellen und nach einer Notfallgenehmigung provisorische
Güllelager errichten.
Habeck verwies zugleich auf die damit verbundenen „strengen Auflagen“. Der Schutz von Grund- und Oberflächenwasser habe „oberste Priorität“. Das Vorgehen müsse außerdem mit den Unteren Wasserbehörden abgestimmt und die provisorischen Einrichtungen wieder zurückgebaut werden, hob der Minister hervor. Landwirte, die eine entsprechende Genehmigung erhielten, müssten zudem nachweisen, dass sie ausreichend Lagerkapazitäten für den bevorstehenden Winter hätten.
Für die Zukunft mahnte Habeck mehr Lagerkapazität an. In den Regionen mit intensiver
Tierhaltung und viel Biogaserzeugung bestehe „dringender Nachholbedarf“. Die
Landwirtschaft stehe „vielleicht schneller als gedacht vor einem großen Anpassungsbedarf aufgrund des Klimawandels“, so der Grünen-Politiker. Er unterstrich zugleich, dass mit den aktuellen Maßnahmen „nur die Folge und nicht die Ursache des Problems“ angegangen werde. Die intensive Tierhaltung stoße „an ihre Grenzen“ und die anfallende
Gülle „löse sich nicht in
Luft auf“. Es brauche daher dringend eine Strategie, die den Landwirten ein „gutes“ Einkommen sichere, ohne zugleich auf immer mehr Tiere und immer mehr Leistung zu setzen.