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26.02.2014 | 07:16 | Umweltüberwachung 

Schweiz: Keine neuen Fundorte von transgenen Pflanzen

Bern - Der Anbau gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in der Umwelt ist in der Schweiz verboten.

GVO-Verunreinigung
(c) Remar - fotolia.com
Seit 2011 führt das Bundesamt für Umwelt (BAFU) eine Umweltüberwachung durch, die dazu dient, unbeabsichtigte Verunreinigungen mit GVO in der Umwelt nachzuweisen. Im Jahr 2013 wurden keine neuen mit GVO kontaminierten Standorte entdeckt. Die an den bekannten Orten gefundenen transgenen Pflanzen wurden vernichtet, um eine allfällige Verunreinigung der umliegenden Umgebung zu verhindern.

Das Risiko, dass sich GVO unkontrolliert in der Umwelt ausbreiten, muss möglichst eingedämmt werden, um die Kontaminierung von konventionellen Landwirtschafts­kulturen und Beeinträchtigungen der Biodiversität zu verhindern. Das BAFU hat, wie es die Freisetzungsverordnung (FrSV) vorsieht, zusammen mit den Kantonen ein Überwachungssystem entwickelt, um frühzeitig das unbeabsichtigte Vorhandensein von GVO in der Umwelt festzustellen.

Auch im Jahr 2013 hat das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt im Auftrag des BAFU Rapspflanzen an drei verschiedenen Standorten mit erhöhtem Risiko für eine unbeabsichtigte Freisetzung (Silo, Oelmühlen) untersucht. Dort wurden keine GVO-Pflanzen gefunden.

Im Rahmen eines gemeinsamen Projekts des BAFU und des Kantons Basel-Stadt wurden an einem bekannten verunreinigten Standort (Hafen Kleinhünigen) neben der schon im Jahr 2012 gefundenen transgenen Rapslinie Spuren einer zweiten GVO-Rapslinie gefunden. Somit wurden die transgenen Rapslinien, die hauptsächlich in wenigen Ländern in Übersee angebaut werden, in der Schweizer Umwelt nachgewiesen.

Am selben Standort hat man zudem zwei herkömmliche Rapspflanzen gefunden, die transgene Samen trugen. Im Hafen findet ein regelmäßiger Saatgutumschlag statt. Durch das vermehrte Vorhandensein von Raps an solchen Umschlageplätzen wird erwartet, dass solche Befruchtungen stattfinden.

Die kontinuierliche, durch die Kantone veranlasste Bekämpfung an allen verunreinigten Standorten stellt weiterhin sicher, dass aus den noch im Boden vorhandenen GVO-Samen keine neuen überdauernden Populationen entstehen können. Auch soll damit das geringe Risiko der Befruchtung von allfälligen Rapspflanzen in den umliegenden Gebieten durch GVO-Pollenflug weiterhin unter Kontrolle gehalten werden.

Keine Nachweise bei Pollen



Im Rahmen der Umweltüberwachung wird der von Honigbienen gesammelte Pollen auf den Gehalt von GVO-Pollen untersucht. Auch im Jahr 2013 wurden durch die Untersuchung von Rapspollen aus den Grenzkantonen Schaffhausen und Genf keine Anteile von GVO-Pollen festgestellt. (bafu)
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