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08.09.2022 | 00:39 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Schwierige Anbauplanung für Winterraps

Karlsruhe - „Die Sorgen um die Aussaat bzw. den Auflauf von Raps sind weiter präsent,“ so die renommierte Pflanzenschutzexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis vor Ihren weiteren spezifischen und praxisbetonten Ausführungen.

Rapsaussaat
Ackerbau - Im Fokus stehen Winterraps, die schwierige Anbauplanung und die Düngung. (c) proplanta
Winterraps: Teilweise ist Raps gesät, bei höheren Niederschlagsmengen läuft der Raps auch auf, während andere aufgrund weiterhin nur verschwindend geringer Niederschlagsmengen weiterhin mit der Aussaat abwarten. Die Aussagen des letzten Warndienst bleiben bestehen. Das Aussaatfenster liegt bei wüchsigen Sorten bis ca. 10. September, in wärmeren Lagen evtl. auch noch später.

Behandeln sie bei weiter trockenen Bedingungen das Ausfallgetreide – falls Niederschläge zum Auflauf gereicht haben – frühzeitig. Insbesondere Sommergerste kann sehr schnell zu einer starken Konkurrenz für den Raps werden. Legen sie evtl. Teilmengen früh vor, es ist mit einer zweiten Auflaufwelle und damit mit einem weitere Bekämpfungstermin zu rechnen, auch wenn ein Kerb-Produkt zu Vegetationsende gesetzt ist.

Praxistipps: Stellen sie in auflaufendem Raps die Gelbschalen zur Kontrolle des Erdflohs auf. In allen Schutzgebieten ist die Kontrolle der Schädlinge über Gelbschalen Pflicht, ebenso das Anlegen von Spritzfenstern.

Anbauplanung/Düngung: Ein Anbau von Wintergerste nach Weizen könnte durch den bisher mangelnden Auflauf von Ausfallgetreide schwierig sein. Durch die frühe Maisernte kann die Wintergerste alternativ nach Mais gestellt werden. Beachten sie dann aber, das laut Düngeverordnung keine Düngung im Herbst mehr erfolgen darf. Eine Düngung ist nur in Wintergerste nach Getreidevorfrucht möglich.

Abmeldung FAKT-Zwischenfrüchte: Mittlerweile ist auch die offizielle Mitteilung des MLR über die Vorgehensweise der FAKT-Begrünungen eingetroffen. Es können aufgrund der außergewöhnlichen Trockenheit die FAKT-Begrünungen E1.1 (Code 40), E1.2 (Code 41) und die F1 Winterbegrünung (Code 50) abgemeldet werden. Für diese Flächen wird dann keine Förderung gewährt, es erfolgt aber keine Rückforderung der Vorjahre.

Die Flächen müssen aber zwingend mit Angabe des Grundes abgemeldet werden. Da die Entscheidung sehr kurzfristig gefallen ist, kann die Abmeldung bis spätestens 15 Arbeitstage nach dem Stichtag abgemeldet werden. Begrünungen im Wasserschutzgebiet (Saat bis 15.September) und die ÖVF-Zwischenfrüchte (Saat bis 1.Oktober) müssen aber ausgebracht werden.

(Informationen aus dem Neckar-Odenwald-Kreis vom 02.09.2022)
LTZ Augustenberg
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