Das bedeutet: Pflanzenschutzmittel, die zur Anwendung in Hülsengemüse, Fruchtgemüse und Gemüsekulturen zugelassen sind, dürfen ab sofort auch in
Sojabohnen eingesetzt werden.
Die Verwendung der Sojabohne ist somit auch als frische Bohne mit oder ohne Hülse möglich (z.B. als Edamame). Näheres regelt die Beschreibung der zugelassenen Anwendung. Bei Anwendungen, die für Sojabohne nicht geeignet sind, wird die Sojabohne explizit aus der Zulassung ausgenommen (z.B. Hülsengemüse (ausgenommen: Sojabohne)).
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.11.2022)