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10.11.2022 | 11:26 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Sojabohne zusätzlich zur Kulturgruppe Hülsengemüse zugeordnet

Karlsruhe - Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit informiert heute, dass die Kultur Sojabohne bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ab sofort neben der Zuordnung als Ackerbaukultur (Einsatzgebiet Ackerbau) auch dem Hülsengemüse (Einsatzgebiet Gemüsebau) zugeordnet ist.

Sojabohne
(c) proplanta
Das bedeutet: Pflanzenschutzmittel, die zur Anwendung in Hülsengemüse, Fruchtgemüse und Gemüsekulturen zugelassen sind, dürfen ab sofort auch in Sojabohnen eingesetzt werden.

Die Verwendung der Sojabohne ist somit auch als frische Bohne mit oder ohne Hülse möglich (z.B. als Edamame). Näheres regelt die Beschreibung der zugelassenen Anwendung. Bei Anwendungen, die für Sojabohne nicht geeignet sind, wird die Sojabohne explizit aus der Zulassung ausgenommen (z.B. Hülsengemüse (ausgenommen: Sojabohne)).

(Informationen des LTZ Augustenberg vom 09.11.2022)
LTZ Augustenberg
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