Sojabohnen: Saatgutbehandlungsmittel Aatiram 5 befristet zugelassenKarlsruhe - Damit Auflaufkrankheiten in Sojabohnen bekämpft werden können hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß Artikel 53 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments die zeitlich befristete Zulassung eines Saatgutbehandlungsmittels ausgesprochen. |
(c) proplanta Mit der Zulassung von Aatiram 65 (Wirkstoff: Thiram) wird im Zeitraum vom 12. Februar 2016 bis zum 10. Juni 2016 die Bekämpfung von Auflaufkrankheiten in Sojabohnen für exakt 120 Tage ermöglicht. Bundesweit stehen 3500 Liter des Mittels für die Saatgutbehandlung zur Verfügung.
Mit Aatiram behandeltes Saatgut muss nach der Ausbringung sofort und vollständig eingearbeitet werden. Es darf kein Saatgut offen liegen bleiben. Verschüttetes Saatgut muss sofort zusammengekehrt und entfernt werden. Um ein „Nachrieseln“ zu vermeiden muss die Dosiereinrichtung vor dem Ausheben der Schare rechtzeitig abgeschaltet werden.
Der Mittelaufwand beträgt 300 ml/dt. Der maximale Mittelaufwand beträgt 675 ml/ha (entsprechend maximal 2,25 dt Saatgut pro ha). Maximal ist eine Anwendung in der Kultur (Saatgutbehandlung) möglich. Die Anwendung des Mittels auf Saatgut darf nur in professionellen Saatgutbehandlungseinrichtungen vorgenommen werden.
Die Wartezeit wurde mit „F“ eingestuft und ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z.B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Achtung: Das Mittel ist giftig für Vögel. Deshalb ist es bei allen Anwendungen im Freiland wichtig, dass die o.g. Anwendungshinweise exakt befolgt werden.
Hinweis: Weitere Anwendungsbestimmungen sind der aktuellen Packungsbeilage zu entnehmen.
(Informationen des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 03.11.2015)
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LTZ Augustenberg |
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