Die Zulassung ist ausschließlich auf das Inverkehrbringen und die Anwendung gegen die Spargelfliege in Spargel beschränkt.
Die Zulassung wird für die Zeit vom 14. April 2021 bis zum 9. August 2021 ausgesprochen. Damit ist die Anwendung in einem Zeitraum von exakt 120 Tage möglich. Die bundesweit zugelassene Benevia - Menge wird auf 1.643 Liter begrenzt und ist damit ausreichend für ca. 10.950 ha Spargel bei einer Bandbehandlung.
Angaben zur sachgerechten AnwendungDas Mittel gegen die Spargelfliege darf im
Freiland nach der Stechperiode in Ertragsanlagen und nach dem Austrieb in Junganlagen im Kulturentwicklungsbereich BBCH 09 bis BBCH 55, bei Befallsbeginn bzw. bei Sichtbarwerden der ersten Symptome/Schadorganismen, spätestens jedoch bis 3 Wochen vor zu erwartendem Blühbeginn gespritzt oder gesprüht werden. Das Spritzen muss als Bandbehandlung (25-30 cm) erfolgen. Die maximale Anzahl Anwendungen ist in der o.a. Anwendung je Jahr auf 1 Anwendung begrenzt.
Aufwandmenge und WartezeitDer Mittelaufwand beträgt 0,75 Liter/ha in 300 bis 800 Liter Wasser/ha. Die Wartezeit (F) ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich.
Hinweis: Gemäß §29 Abs. 1 Satz 2 PflSchG sind sämtliche weiteren Auflagen bei der Anwendung ebenso zu beachten wie die Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß
Verordnung, die Sicherheitshinweise und die sonstigen Hinweise.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 15.04.2021)