Damit beginnt sie am 15.11.2022 und endet am 14.02.2023 – und gilt im gesamten Landkreis Ravensburg.
Achtung: Von der Sperrzeitverschiebung ausgenommen sind Flächen innerhalb von Problem- und Sanierungsgebieten in Wasserschutzgebieten sowie Nitratgebiete nach
Verordnung der Landesregierung zu Anforderungen an die Düngung in bestimmten Gebieten zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigungen (VODüVGebiete).
Außerdem ausgenommen von der Sperrzeitverschiebung sind Moorflächen (Anmoor und Niedermoor) laut Kartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg.
(Informationen des Landkreis Ravensburg vom 17.10.2022)