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15.10.2021 | 12:43 | Aktueller Rat Pflanzenbau 

Sperrzeiten für Stickstoffdüngung beachten!

Karlsruhe - „Laut Düngeverordnung beginnt die Sperrzeit für Grünland am 01. November,“ informiert die Pflanzenschutz- und Anbauexpertin H. Saddedine vom Landwirtschaftsamt Donaueschingen heute.

Düngung von Grünland
(c) proplanta
Eine regional gültige Ausnahmeregelung macht es möglich, dass für den Schwarzwald-Baar-Kreis der Sperrzeitraum für Grünland um 14 Tage verschoben wurde. Dort gelten nun folgende Verbotszeiträume:
  • Grünland: 15. November bis 14. Februar 
  • Mehrjähriges Feldfutter (Frühjahrssaat): 01. November bis 31. Januar
  • Alle anderen Ackerkulturen: Ab Ernte/ab 01. Oktober bis 31. Januar
Die Ausbringmengen von Gülle im Herbst auf Grünland und mehrjähriges Feldfutter sind in Bezug auf den Gesamtstickstoff auf maximal 80 kg/ha beschränkt. Je nach Tierart und Trockenmasse bedeutet dies ca. 15 bis 20 m³ Gülle/ha.

In der Verlängerungsphase auf Grünland ist die Gesamtstickstoffmenge auf maximal 60 kg/ha beschränkt. Bitte beachten Sie die abweichenden Regelungen in Wasserschutzgebieten (SchALVO).

Praxistipp: Die Allgemeinverfügung mit allen Nebenbestimmungen zur Sperrfristverschiebung steht auf der Homepage des Landwirtschaftsamtes Donaueschingen unter www.sbk.landwirtschaft-bw.de

(Informationen des Schwarzwald-Baar-Kreis vom 15.10.2021)
LTZ Augustenberg
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