30.04.2006 | 08:03 | Gentechnikstreit
Streit über den Umgang mit der Gentechnik reißt nicht abKritiker fordern Regeln für das Nebeneinander herkömmlicher und gentechnisch veränderter Pflanzen.
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(c) proplanta Jahrelang blockierte die EU durch ein Memorandum die Zulassung gentechnisch veränderter Güter in Europa. Doch mit dem zunehmendem Druck der Welthandelsorganisation WTO, die das Vorgehen der EU als ungerechtfertigte Hürde für den Handel betrachtete, wurde der Markt geöffnet. Insbesondere Maissorten wurden seither durch die Europäische Komission, nach Prüfung durch die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA), zugelassen. Kritiker der Gentechnik berufen sich nun darauf, dass die Behörde nie die Mehrheit der Staaten auf ihrer Seite gehabt haben – diese hätten nämlich den Beschluss ursprünglich verhindern können. Die Anbaufläche gentechnisch veränderter Organismen (GVO) beträgt weltweit 90 Mio. Hektar. In der EU werden lediglich 60.000 Hektar kommerziell genutzt.
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Weltweite Anbauentwicklung gentechnisch veränderter Pflanzen 2000 - 2005. |
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Anbauverteilung gentechnisch veränderter Pflanzen nach Ländern 2000/2005. |
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Anbauverteilung gentechnisch veränderter Feldfrüchte weltweit 2000/2005. |
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Derzeit warten mehrere gentechnisch veränderte Maissorten auf die Zulassung. Eine entscheidende Frage sei deshalb nicht, ob die Gentechnik verbreitet werde, sondern wie künftig das Nebeneinander von veränderten und nichtveränderten Pflanzen, eine sogenannte Koexistenz, gestaltet werde. Es geht also vielmehr darum, zu vermeiden, dass Gentechnik-freie und veränderte Produkte vermischt werden und so dem Landwirt auf der einen und dem Verbraucher auf der anderen Seite die Wahl genommen werde, über die Art des Anbaues beziehungsweise des Einkaufes zu entscheiden. Zu diesem Zweck hat die Kommission im Juli 2003, nicht verbindliche Leitlinien für die Koexistenz von gentechnisch veränderten und nichtveränderten Organismen vorgelegt. Demnach darf die Beimischung gentechnisch veränderter Organismen lediglich 0,9 % betragen.
Ein weiteres Kontrollinstrumente besteht in der Festlegung von Sicherheitsabständen zwischen Feldern, um Verunreinigung durch Pollenflug, zu minimieren. Seit der Öffnung der Europäischen Union für gentechnisch veränderte Organismen müssen Futter- und Lebensmittel gekennzeichnet werden, falls sie Anteile solcher enthalten. Das gilt nicht für Eier, Milch und Fleisch, weil nach Ansicht der EU die Fütterung von gentechnisch veränderter Pflanzen keine Auswirkungen für tierische Produkte hat. Gentechnik-Gegener dringen dennoch darauf, dass in der EU auch solche Güter gekennzeichnet werden müssen. Immerhin beträgt der Anteil gentechnisch veränderter Pflanzen im "Futtertrog" vierfünftel.
Letzlich liegt es jedoch in den Händen der einzelnen Mitgliedsstaaten wie sie vorgehen. Lediglich Deutschland, Dänemark, Portugal, Tschechien und einige Länder Österreichs haben bereits konkrete Gesetze erlassen. So schreibt das deutsche Gentechnik-Gesetz für den Anbau von Mais Mindestabstände zwischen Feldern mit gentechnisch veränderten und herkömmlich angebauten Pflanzen vor. > Einführung in die gesetzlichen Vorschriften zur Koexistenz (PDF 84kb)
Ein großer Handlungsbedarf besteht weiterhin bei der Frage der Haftung, insbesondere durch unbeabsichtigte Kontamination; denn eine Art Haftpflichtversicherung gibt es in der Branche, aufgrund mangelnder Erfahrungen, in Deutschland gegenwärtig nicht. Allerdings können potenziell von einer Verunreinigung betroffene Landwirte die Nutzung der grünen Gentechnik im Umland untersagen, wenn eine wesentliche Beeinträchtigung zu erwarten ist.
Dänemark bietet indes einen speziellen Fond für Landwirte an, die Gentechnik nutzen; die Beitragshöhe liegt zwischen 13 - 14 € je Hektar und Jahr.
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