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28.02.2012 | 14:16 | Grüne Gentechnik 

Streit um Gen-Saatgut vor Bundesverwaltungsgericht

Leipzig - Muss ein Landwirt weiterhin Pflanzen vernichten, wenn sich erst nach der Aussaat herausstellt, dass sie gentechnisch verunreinigt sind? Darüber muss das Bundesverwaltungsgericht entscheiden. Umweltschützer befürchten das Ende der gentechnikfreien Landwirtschaft.

Justizia
Oleg Golovnev - fotolia.com
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig muss an diesem Mittwoch darüber entscheiden, ob Landwirte unwissentlich gentechnisch veränderte Pflanzen anbauen dürfen. In letzter Instanz wird die Klage eines landwirtschaftlichen Betriebes verhandelt, der gentechnisch veränderte Rapssamen nach einer zunächst negativ ausgefallenen Laboruntersuchung in Umlauf gebracht hatte.

Nachdem in einer weiteren Probe geringe Spuren gentechnisch veränderter Samen festgestellt wurden, untersagte die zuständige Behörde den weiteren Anbau und ordnete an, das Feld mit dem bereits ausgebrachten Saatgut umzupflügen. Die Landwirte kamen der Anordnung zwar nach, klagten aber mit Erfolg gegen die Entscheidung. Denn laut Gesetz muss die Freisetzung bewusst erfolgen, was nicht der Fall war.

Umweltschützer befürchten bei einem entsprechenden Urteil um den Fortbestand einer gentechnikfreien Landwirtschaft in Deutschland. Sollten die Richter den Landwirten Recht geben, würde man den Saatgutfirmen eine Lizenz zur Verunreinigung geben, teilte der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) mit.

Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL) will an den bisherigen Bestimmungen lieber nicht rütteln. «Verunreinigtes Saatgut darf nicht auf den Feldern verbleiben, denn sonst würden Gentechnik-Pflanzen zur Blüte kommen, sich auskreuzen und vermehren», sagte Annemarie Volling von der AbL. Den betroffenen Bauern stehen ihrer Auffassung nach jedoch Entschädigungen durch die Verursacher der Verunreinigungen zu.

Bei einer Aktion vor dem Bundesverwaltungsgericht wollen Bauern, Saatguterzeuger und Imker unmittelbar vor der Verhandlung auf die derzeitige Situation aufmerksam machen.

Laut Gentechnikgesetz benötigt ein Landwirt für die Aussaat von gentechnisch veränderten Organismen eine Genehmigung. Um zu prüfen, ob die Saat veränderte Samen enthält, wird sie wie im Fall des Landwirtes mit einem Feld in Hessen in einem Labor untersucht. Sollten in einer zweiten Probe entsprechende Spuren festgestellt werden, muss bereits in Umlauf gebrachte Saat vernichtet werden. Für die Landwirte bedeutet dies einen Ernteausfall und hohe Kosten. (dpa)
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