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12.04.2011 | 08:04 | Sortenschutz 

STV: Nachbauerklärungen werden verschickt

Bonn - Ende April beginnt der Versand der Formulare zur Nachbauerklärung für das Anbaujahr Herbst 2010/Frühjahr 2011 durch die Saatgut-Treuhandverwaltungs GmbH (STV).

Saatgut
Die Angaben zum Nachbau können Landwirte per Post oder online unter www.stv-bonn.de bis zum 30.6.2011 einreichen. Der begleitende Nachbauratgeber enthält neben Erläuterungen zur Nachbauerklärung Wissenswertes über die Bedeutung der Pflanzenzüchtung für die Landwirtschaft.

Züchtungsfortschritt ist die Basis für einen erfolgreichen Anbau und eine gewinn- bringende Ernte. Um die langjährigen Aufwendungen für die Entwicklungen neuer Sorten zu refinanzieren, ist der Schutz des geistigen Eigentums  von elementarer Bedeutung. In der Pflanzenzüchtung schützt der Sortenschutz die einmalige genetische Kombination einer neuen Sorte und die sich daraus ergebenden Eigenschaften. Lizenzen und Nachbaugebühren sind Voraussetzung für Investitionen in Forschung und Entwicklung von neuen Sorten für die Landwirtschaft.

Nachbaugebühren sind in der 1994 erlassenen EU-Sortenschutzverordnung und im deutschen Sortenschutzrecht verankert. Landwirte unterstützen durch den Beitrag von Nachbaugebühren eine vielfältige sowie wettbewerbsstarke Pflanzenzüchtung und zeigen sich solidarisch mit den Berufskollegen.

Um das Verfahren zur Erhebung, Erfassung und Verrechnung des Nachbaus möglichst einfach zu gestalten, haben die Züchter die STV mit der Abwicklung beauftragt. Für Fragen und weitere Informationen steht das STV-Service-Center unter der Telefonnummer 0228 - 96 94 31 60 gern zur Verfügung. (stv/bdp)
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