Wie die Brüsseler Behörde mitteilte, sollen Rechtsvorschriften zur Beschränkung der Anwendung auf Innenräume in den kommenden Wochen verabschiedet werden. Im Februar hatte sich der Ständige Ausschuss für Pflanzen, Tiere, Lebensmittel und Futtermittel SCoPAFF) mit demWirkstoff befasst. Es fand sich aber weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen den Vorschlag der Kommission, so dass diese nun allein entscheiden kann.
„Unsere Verpflichtungen imRahmen der Farm-to-Fork-Strategie und der Biodiversitätsstrategie sind eindeutig: Schädliche chemische Pestizide werden entweder verboten oder ihre Verwendung wird eingeschränkt“, erklärte EU-Gesundheitskommissarin Dr. Stella Kyriakides.
Wissenschaftliche Schlussfolgerungen der Europäischen Behörde für
Lebensmittelsicherheit (
EFSA) zeigten, dass die Verwendung von Sulfoxaflor im Freien für Hummeln und Solitärbienen schädlich sein könne.
Sulfoxaflor ist ein Wirkstoff aus der Gruppe der Sulfoximine, der - ähnlich wie die für die Freilandanwendung verbotene Wirkstoffgruppe der Neonikotinoide - bestimmte Rezeptoren von Insekten blockiert. Erstmals genehmigt wurde der Einsatz in der EU im August 2015.
Unter anderem sind seit Dezember 2018 in Deutschland Pflanzenschutzmittel, die Sulfoxaflor enthalten, gegen
Blattläuse und Weiße Fliege im Gemüse- und Zierpflanzenbau zugelassen. Seit Juli 2018 dürfen in Österreich entsprechende Mittel gegen Blattläuse im
Getreideanbau zum Einsatz kommen.
In Frankreich ist dagegen die Anwendung von Sulfoxaflor seit Anfang 2020 nicht mehr erlaubt. Umweltschützer warnen seit längerem vor der Nutzung dieses Insektizids, da derWirkstoff auch den Blütennektar und die
Pollen belaste.