H. Saddedine, Pflanzenschutzexpertin am Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, gibt heute wichtige Hinweise und praktische Tipps zum Zwischenfruchtanbau und zur Begrünung nach der Ernte. Sie sagt, dass sich die Zwischenfrucht/Begrünung auf der Baar gut entwickeln kann, wenn die Aussaat bis Ende August erfolgt. (c) proplanta
Als Zwischenfrüchte eignen sich verschiedene Kulturen wie beispielsweise Raps, Senf, Phacelia (zur Bienenweide evtl. in Kombination mit Perser-/Alexandrinerklee), Grünschnittroggen, Rauhafer (zu Biogasmais), Gräser (Einjähriges Weidelgras schosst und schiebt noch vor Winter, wintert aber aus; Welsches Weidelgras für die Nutzung nach Winter und länger) oder ein Gräser-/Kleegemisch.
Achtung: Um negative Fruchtfolgeeffekte zu vermeiden sollten Pflanzenarten, die als Hauptfrucht angebaut werden, nicht als Zwischenfrucht dienen, z.B. keine Kreuzblütler in Rapsfruchtfolgen oder Anbaupausen bei Leguminosen (Erbsen, Klee).
Im Rahmen des Greening oder beantragten FAKT-Maßnahmen sind auf Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) grundlegende Vorgaben zu beachten:
Zwischenfrucht als ÖVF
- Mischungen mit mindestens 2 Arten nach vorgegebener Liste
- Aussaat ab 16.07. bis 01.10.
- Kein Herbizid-Einsatz nach Ernte der Vorfrucht! Aussaat schnellstmöglich nach der Ernte durchführen und Aussaatstärke nicht zu gering wählen um Ausfallaufwuchs und Unkräuter gut zu unterdrücken
- Aufwuchs darf im Antragsjahr nicht genutzt werden, außer Beweidung von Schafen und Ziegen, im Folgejahr ist eine Nutzung möglich, aber Hauptkultur muss folgen
- Mulchen/Walzen im Herbst möglich
- Einarbeitung frühestens ab 16.01.
FAKT-Herbstbegrünung E1.1
- Landwirtschaftliche Kulturpflanzen nicht in Reinsaat verwenden
- Aussaat bis Mitte September
- Aufwuchs darf weder im Herbst noch im Frühjahr genutzt werden, Beweidung durch Wanderschäfer ist möglich
- Mulchen/Einarbeiten ab Ende November
- Kein Einsatz von Herbiziden zur Aufwuchsbeseitigung
- Aussaat der Folgekultur darf mit Herbiziden vorbereitet werden
Hinweis zu Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF) mit großkörnigen Leguminosen:
Großkörnige Leguminosen (Erbsen, Ackerbohnen u.a.) müssen bis 15. August auf der Fläche bleiben. Sofern die Druschreife vorher eintritt, muss die Ernte mindestens 3 Tage davor dem zuständigen Landwirtschaftsamt schriftlich gemeldet werden.
(Wichtige Informationen aus dem Schwarzwald-Baar-Kreis vom 05.08.2016)