Es ist ratsam bei der Mittelwahl auf ein möglichst breites Wirkungsspektrum gegen alle relevanten pilzlichen Schaderreger im Getreide zu achten. Der
Weizensteinbrand und der
Zwergsteinbrand haben örtlich wieder Bedeutung erlangt und dürfen nicht unterschätzt werden. Wo die
Typhula-Fäule als Schwächeparasit regional immer wieder eine Rolle spielt und teils größere Pflanzenausfälle verursacht, sollte die Beizung dementsprechend darauf ausgerichtet werden.
In diesem Frühjahr zeigte sich besonders bei Frühsaaten deutlich das Problem mit dem
Gerstengelbverzwergungsvirus (BYDV) in
Wintergerste und auch im Winterweizen, was durch die
Blattläuse im Herbst übertragen wird. Vorbeugende ackerbauliche Maßnahmen zur Reduzierung des Virusbefalls sind die Unterbrechung der »Grünen Brücke« (Ausfallgetreide so früh wie möglich beseitigen), keine zu frühen Aussaattermine (Frühsaaten werden deutlich mehr geschädigt) und keine Mulchsaaten nach Getreide. Eine insektizide Beizung gegen Blattläuse gibt es nicht. Darum müssen die Neusaaten ab Auflauf kontinuierlich kontrolliert werden.
Eilverordnung des BMEL zum Einfuhr- und Aussaatverbot von mit Neonicotinoiden gebeiztem Saatgut beachten!
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) hat am 20. Juli 2015 durch eine Eilverordnung zum Schutze der
Bienen die Einfuhr, das Inverkehrbringen und die Aussaat von Wintergetreide verboten, welches mit einem Wirkstoff aus der Gruppe der Neonicotinoide (Clothianidin, Imidacloprid oder Thiamethoxam) behandelt wurde. Diese Verordnung ist am 21. Juli 2015 in Kraft getreten.
Quelle: Dr. Michael Kraatz / LfULG Dresden