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31.03.2023 | 13:07 | Pflanzenschutz im Maisanbau 

Übersicht der Mais-Herbizide gegen Unkräuter und Ungräser

Bonn - In der aktuellen Ausgabe 02/2023 der Fachzeitschrift „mais“ des Deutschen Maiskomitees e.V. (DMK) liefert der Beitrag von Günter Klingenhagen vom Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen einen umfassenden Überblick zu mechanischen und chemischen Pflanzenschutzmaßnahmen im Mais.

Maisherbizid
(c) proplanta
Eine tabellarische Übersicht der aktuellen Wirkstoffe und der daraus resultierenden Packs und Mittel sowie der entsprechenden Wirkungsspektren, können ab sofort auf der Website des DMK unter www.maiskomitee.de/Produktion/Pflanzengesundheit/Unkrautbekämpfung eingesehen werden.

Herbizid-Maßnahmen

Bezugnehmend auf aktuell geltende Einschränkungen im Wirkstoffspektrum erinnert Klingenhagen an die Tatsache, dass Produkte mit dem Wirkstoff Terbuthylazin (TBZ) (z.B. Aspect, Calaris, Spectrum Gold, Successor T) seit Dezember 2021 mit der Auflage NG 362 belegt sind. Danach ist innerhalb von drei Jahren nur eine Anwendung mit max. 850 g/ha TBZ zulässig. Wo also bereits 2021 ein TBZ-haltiges Produkt eingesetzt wurde, darf der Einsatz erst 2024 wieder erfolgen. Des Weiteren ist aus Grundwasserschutzgründen der Einsatz von Produkten mit dem Wirkstoff S-Metolachlor (z.B. Dual Gold, Gardo Gold) auf sandigen Standorten nicht erlaubt.

Mechanische Maßnahmen

Mechanische Maßnahmen sind mit der sorgfältigen, sich oft über mehrere Jahre erstreckende Fertigung eines ebenen Ackers vorzubereiten. Als mögliche Maßnahmen nennt Klingenhagen den Walzgang vor oder nach der Aussaat zur Förderung des Unkrautauflaufs und den Striegeleinsatz auf besseren Böden.

Zu bedenken gab der Pflanzenschutzexperte jedoch, dass Sandböden nach intensiver Bodenbearbeitung sehr anfällig gegenüber Winderosion sind, was durch Striegeln weiter verstärkt und deswegen vermieden werden sollte. Auch Hanglagen können Probleme verursachen, da das Hacken die gelockerte Schicht empfindlich gegenüber Wassererosion werden lässt. An erosionsgefährdeten Standorten sollte das Hacken daher unterbleiben.

Kombination beider Maßnahmen

Die Kombination beider Verfahren, vorzugsweise geeignet auf leichten Standorten, verschafft hingegen Vorteile hinsichtlich Wasserschutz, einer besseren Kulturverträglichkeit und einer erhöhten Wirksamkeit gegen bestimmte Ungräser sowie u. U. eine bessere Düngewirkung.
DMK
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