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19.09.2022 | 14:01 | Aktueller Rat Pflanzenschutz 

Unkrautbekämpfung: Erst bei Befahrbarkeit Loslegen!

Karlsruhe - „Bei nächster Befahrbarkeit steht auf vielen Flächen die Gräserbekämpfung an,“ so die renommierte Pflanzenschutzexpertin N. Waldorf vom Landratsamt Neckar-Odenwald-Kreis vor Ihren weiteren spezifischen und praxisbetonten Ausführungen.

Pflanzenschutz
(c) proplanta
Winterraps: Der Druck an Erdfloh ist derzeit relativ gering, der Befallsdruck an Schnecken sollte aber laufend kontrolliert werden. Früh gesäte und aufgelaufene Bestände erreichen teilweise schon das 2. Laubblatt. Belkar-Anwendungen können durchgeführt werden, sobald der Raps das 2-4-Blattstadium erreicht hat. In der Mischung 0,25 Belkar + 0,25 Synero sind die Gräsermittel Focus Activ Pack, Select und Panarex freigegeben.

Wintergetreide: Die lang ersehnten flächendeckenden Niederschläge werden jetzt zu einem Auflauf an Ausfallgetreide und Fuchsschwanz führen. Da insbesondere in der Wintergerste die Möglichkeiten zur Gräserbekämpfung sehr eingeschränkt sind, sollten die Saattermine möglichst weit nach hinten geschoben werden. Dies gilt natürlich auch für die anderen Wintergetreide-Arten.

GAP 2023: Aufgrund von Rückmeldung der EU-Kommission zum eingereichten GAP-Strategieplan von Deutschland bzgl. der GLÖZ-Standards 6, 7 und 8 wird es wahrscheinlich zu substanziellen Änderungen kommen, so dass hier derzeit leider keine rechtsverbindlichen Aussagen getroffen werden können.

Glyphosat-Einsatz: Bitte denken Sie daran, dass ein Glyphosateinsatz nur erlaubt ist, wenn die Bestellung in Mulch-oder Direktsaat erfolgt. Ausnahmen sind nur auf erosionsgefährdeten Flächen (CCwasser 1 und 2) sowie bei der Bekämpfung von Wurzelunkräutern möglich. In allen Wasserschutzgebieten, also auch in den ogL-Normalgebieten, sind Glyphosatanwendungen generell verboten.

Informationen des Neckar-Odenwald-Kreis vom 16.09.2022)
LTZ Augustenberg
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