Da sich das Auflaufen des Mais in diesem Jahr aufgrund der ungünstigen Witterung deutlich verzögert hat, die Unkräuter aber bereits sehr weit entwickelt sind, kommt dem Stadium der Unkräuter heute eine größere Bedeutung zu. Sinnvoll ist der Einsatz von Herbiziden im Nachauflauf mit Mitteln und Mittelkombinationen, die speziell auf das auftretende Unkraut- und Ungrasspektrum ausgerichtet sind. Gute Mittelwirkungen sind nämlich nur zu erwarten, wenn sich die Unkräuter im Keim- bis 2-Blattstadium befinden. Außerdem ist es von enormer Bedeutung, dass Anwendungen nicht unmittelbar nach Regenperioden, bei kühlfeuchter Witterung oder bei zu starker Sonneneinstrahlung erfolgen.
Eine weiterführende Bewertung der Wirksamkeit der unterschiedlichen Maisherbizide ist im Merkblatt „Integrierter
Pflanzenschutz 2017“ in den Tabellen 13 und 14 auf den Seiten 22 und 23 zu finden.
Außerhalb von Wasserschutzgebieten wird zum Schutze des Grundwassers auf Standorten mit karstigem und klüftigem Untergrund die Anwendung von terbuthylazinhaltigen Mitteln nicht empfohlen.
In allen Wasserschutzgebieten (Normal- bzw. ogL-, Problem- und Sanierungsgebieten) in Baden-Württemberg ist in den Schutzzonen I bis III die Ausbringung von terbuthylazinhaltigen Mitteln verboten. Dazu zählen beispielsweise Artett, Aspect, Bromoterb, Calaris, Gardo Gold, Lido SC, Spectrum Gold, Successor T, Zeagran ulimate sowie die Kombinationspackungen Elumis Extra-Pack, Laudis Aspect Pack, MaisTer power Aspect Pack, Principal S Pack, Spectrum Gold Duo-Pack, Spectrum Gold Triple-Pack, Successor-TOP 2,0, Zintan Gold Pack und Zintan Platin Plus Pack.
Beim Einsatz von Nicosulfuron-haltigen Mitteln, wie beispielsweise Arigo, Cirontil, Elumis, Kelvin OD, Motivell Forte, Nicogan und Samson 4 SC, muss folgendes beachtet werden:
Die maximale Aufwandmenge von 45g Nicosulfuron pro Hektar auf derselben Fläche darf - auch in Kombination mit anderen diesen Wirkstoff enthaltenden Pflanzenschutzmitteln - nicht überschritten werden (NG326, NG326-1).
Weiter muss insbesondere beim Nachbau von Mais nachfolgendes Faktum zwingend beachtet werden: Sollte im Vorjahr bereits ein Mittel mit dem Wirkstoff Nicosulfuron eingesetzt worden sein, darf dieselbe Fläche in diesem Jahr nicht nochmals mit Nicosulfuron behandelt werden (NG237)!
Achtung: Nach der Anwendung von Sulfonylharnstoff-Herbiziden ist den Hinweisen der Gebrauchsanleitung zum Einsatz von Reinigungsmitteln besondere Aufmerksamkeit zu schenken.
(Wichtige Informationen vom Regierungspräsidium Stuttgart vom 18.05.2017)