15.04.2012 | 11:03 | Unkrautbekämpfung
Herbizideinsatz auf versiegelten Flächen verbotenOldenburg - Der Einsatz von Herbiziden auf Bürgersteigen, Gehwegen, Hofflächen und Zufahrten ist strikt verboten. |
(c) proplanta Darauf weist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen hin. Pflanzenschutzmittel dürfen laut Pflanzenschutzgesetz nur auf Flächen ausgebracht werden, die landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden.
Von gepflasterten oder versiegelten Flächen können Pflanzenschutzmittel abgewaschen werden und in Oberflächengewässer oder ins Grundwasser gelangen. Verstöße gegen das Verbot können mit Geldbußen bis zu 50.000 Euro geahndet werden können.
Alternativ zu den chemischen Mitteln wird häufiges Fegen mit einem groben Besen oder das Abflämmen mit einem Gasbrennstab empfohlen. (Pp)
|
|
|
|
|