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05.06.2019 | 02:20 | Nationaler Aktionsplan 

Vorratsschutz im Pflanzenschutz

Braunschweig - Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz im Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) verankert.

Pflanzenschutzmittel
Auch für den Vorratsschutz gilt: Pflanzenschutz ist viel mehr als nur Chemie! (c) proplanta
Als nunmehr dritte Leitlinie – nach Zuckerrübe und Mais – wurde die „Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz“ im Bundesanzeiger publiziert. Sie wurde unter der Koordination des Julius Kühn-Instituts (JKI) in Zusammenarbeit mit Verbänden und weiteren Behörden verfasst und mit Praktikern mehrfach diskutiert.

Die neue Leitlinie soll dazu beitragen, die Verluste im Vorratsschutz weiter zu reduzieren, wobei auf chemische Mittel und giftige Gase möglichst verzichtet werden soll. Denn nicht nur auf dem Feld, sondern auch in den Lägern auf dem Hof, beim Handel und bei den verarbeitenden Betrieben schädigen Insekten, Milben, Nager und Vögel die Ernteprodukte.

Praktikable vorbeugende und/oder nichtchemische Maßnahmen (z. B. thermischer und biologischer Art) müssen beim Anwenderschutz oder der Resistenzentwicklung Vorteile aufweisen oder weniger Rückstände in den Produkten hinterlassen. Nur dann werden sie gegenüber den chemischen Mitteln – inklusive der Anwendung von Begasungsmitteln wie Phosphorwasserstoff – bevorzugt angewendet.

Nicht selten muss der Schädlingsbefall derzeit mit chemischen Mitteln kontrolliert werden, da die Bausubstanz der Läger oder die Lagerhygiene mangelhaft sind bzw. die Reinigung der Ernteprodukte vor der Einlagerung nicht erfolgreich war. Um Maßnahmen zur Kontrolle, Vorbeugung, Bekämpfung und Dokumentation in der richtigen Reihenfolge berücksichtigen zu können, dafür steht der integrierte Pflanzenschutz.

Um die Ziele der Leitlinie weit zu verbreiten, fördert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seit diesem Jahr das Vorhaben „Netzwerk für den Wissenstransfer und die Implementierung der Leitlinie integrierter Pflanzenschutz im Sektor Vorratsschutz (VSnet)“.

Das JKI und der Bundesverband der agrargewerblichen Wirtschaft (BVA) koordinieren das Projekt. In dessen Zentrum stehen sieben Betriebe aus der Landwirtschaft, dem Handel und der Verarbeitung, die die Inhalte der Leitlinie demonstrieren und so zur Weiterentwicklung des integrierten Pflanzenschutzes beitragen. Ebenso gehören Dienstleister wie Schädlingsbekämpfer oder Berater zum Verbund von VSnet.

Informationen zum Nationalen Aktionsplan (NAP) und der Leitlinie zum Vorratsschutz:

Als Grundlage für die Verbreitung von Wissen und Erfahrungen zum integrierten Pflanzenschutz werden Leitlinien entwickelt und in den Nationalen Aktionsplan zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (NAP) aufgenommen. Mit der neuen Leitlinie für den integrierten Pflanzenschutz
im Sektor Vorratsschutz geschah dies mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Anhang 1 des NAP. Sie ist hier abrufbar.

Bekanntmachung des BMEL im Bundesanzeiger, veröffentlicht 23.5.2019, BAnz AT 23.05.2019 B2: „Bekanntmachung zu kulturpflanzen- und sektorspezifischen Leitlinien im Rahmen des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln vom 2. Mai 2019“

https://www.bundesanzeiger.de/ebanzwww/wexsservlet?page.navid=to_bookmark_official&bookmark_id=6mWnApCQxqIW0DJlxlw
jki
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