04.06.2019 | 01:30 | Lebensmittelfälschung
Wächteramt für Weinqualität feiert 50-jähriges BestehenBad Kreuznach - Mit Glycerin versetzter Wein, falscher Eiswein oder zu Unrecht mit dem Bio-Etikett ausgezeichnete Lebensmittel - um solche Fälle kümmert sich die Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen bei der Staatsanwaltschaft Bad Kreuznach. |
(c) proplanta Zum 50-jährigen Bestehen am Montag besuchte der rheinland-pfälzische Justizminister Herbert Mertin (FDP) die Zentralstelle, die mit Wirkung zum 1. Juni 1969 eingerichtet wurde, damals noch bei der Staatsanwaltschaft Mainz.
«Mit der Landeszentralstelle für Wein- und Lebensmittelstrafsachen verfügt Rheinland-Pfalz über eine in dieser Form einzigartige Einrichtung, bei der mit besonderer Expertise und Kompetenz umfangreiche und bedeutungsvolle Wein- und Lebensmittelstrafsachen aus ganz Rheinland-Pfalz bearbeitet werden», erklärte Mertin. Zurzeit ermitteln bei der Zentralstelle drei Staatsanwälte in Vollzeit und eine Staatsanwältin mit 50 Prozent ihrer Arbeitszeit.
Gemeinsam bearbeiten sie nach Angaben des Ministeriums jährlich rund 300 Verfahren. Diese entfallen zu zwei Dritteln auf Fälle im Weinrecht und zu einem Drittel auf das Lebensmittelrecht. Dazu gehören etwa die Verwendung von Saccharose bei Prädikatsweinen, die Aromatisierung von Weinen, die Überschreitung von Grenzwerten für zugesetzte Stoffe oder die Vermarktung von Qualitätsweinen, die das amtliche Qualitätsweinprüfungsverfahren nicht durchlaufen haben.
|
|
|
|
|