Ab dann sollte man also wachsam sein und den Zuflug der tierischen
Schädlinge regelmäßig überwachen. Besonders eignen sich dafür Gelbschalen.
Von vielen Seiten wurde kritisiert, dass im vergangenen Frühjahr 2014 keine
Gelbschalen in den Fluren aufgestellt wurden. Deshalb heute nochmals der Hinweis, dass das Aufstellen von Gelbschalen in den Rapsfeldern für jeden Praktiker nicht nur die Basis des integrierten Pflanzenschutzes sein sollte sondern ein elementarer und damit unverzichtbarer Teil der insektiziden Behandlungsstrategie in Winterraps.
Bekanntermaßen verlassen die ersten Gefleckten Kohltriebrüssler und Rapsstängelrüssler ihre Winterquartiere bei Lufttemperaturen um die 11 bis 12°C. Sobald die Bodentemperaturen in 2 cm Bodentiefe im Feld 5 bis 7°C erreicht haben, ist mit dem ersten Zuflug des Großen Rapsstängelrüsslers und des Gefleckten Kohltriebrüsslers zu rechnen. Spätestens dann sollten die Gelbschalen in also den Beständen stehen. Nur dann können die relevanten Schadensschwellen ordnungsgemäß ermittelt werden. Um den optimalen Behandlungstermin zu planen, müssen wir wissen wann die Rapsschädlinge in die Bestände fliegen.
Der integrierte Pflanzenschützer weiß, dass nach dem ersten Zuflug der Schädlinge keine Panik ausbrechen muss. Denn zunächst sollte der Reifungsfraß der Schädlinge abgewartet werden. In Abhängigkeit zur Temperatur dauert dieser ca. 5 bis 14 Tage. Danach beginnen die Tiere damit ihre Eier in die Stängel abzulegen. Der Beginn der Eiablage bzw. der Haupteiablagezeitpunkt ist der optimale Bekämpfungstermin. Dieser Zeitpunkt sollte also bis zur Durchführung der Behandlung unbedingt abgewartet werden.
Grundlage einer erfolgreichen Behandlungsmaßnahme ist neben der Kenntnis des Eiablagetermins die Kenntnis der amtlichen, baden-württembergischen Schadensschwellen. In diesem Zusammenhang gelten als behandlungswürdig:
- 30 Tiere pro Gelbschale in 3 Tagen beim Gefleckten Kohltriebrüssler
- 10 Tiere pro Gelbschale in 3 Tagen beim Großen Rapsstängelrüssler
Achtung: Leider war es in der Vergangenheit oft so, dass neben der ungeeigneten Mittelwahl meist auch ein zu früh gewählter Behandlungstermin zu mangelhaften Bekämpfungserfolgen geführt hat. Es darf auf keinen Fall zu früh behandelt werden. Mit der Behandlung sollte gewartet werden bis deutliches Überschreiten der o.a. Schadensschwellen feststellbar ist. Dazu müssen wir auch wissen, dass ein Schaden erst dann eintritt, wenn es den Käfern gelingt ihre Eier in die Rapsstängel abzulegen. Wir dürfen unser Pulver nicht zu früh verschießen!
Hinweis: Bei alleinigem Auftreten von Stängelschädlingen ist der Einsatz von Pyrethroiden der Klasse 1 und 2 möglich. Auf den Einsatz anderer Wirkstoffgruppen sollte zu diesem Zeitpunkt in jedem Fall verzichtet werden.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 03.03.2015)
Quelle: LTZ Augustenberg