Karlsruhe - Der renommierte Fachberater für Ackerbaukulturen im Landwirtschaftsamt Bruchsal C. Erbe erinnert heute daran, dass im Pflanzenschutzgesetz festgelegt ist, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte, vierstündige Fortbildung besuchen müssen.
Im Pflanzenschutzgesetz ist festgelegt, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte, vierstündige Fortbildung besuchen müssen. (c) proplanta
In Baden-Württemberg können auch zwei mal zwei Stunden innerhalb von drei Jahren abgeleistet werden. Ausschlaggebend für den individuellen 3-Jahresfortbildungszeitraum ist der Eintrag „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ der auf der Rückseite des personalisierten Sachkundecheckkärtchens zu finden ist.
Achtung: Fortbildungsbescheinigungen können nicht von einem Fortbildungszeitraum in den nächsten mitgenommen werden, falls in einem Fortbildungszeitraum mehr als 4 Stunden erfolgt sind.
Tipp: Um den Überblick über die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahen zu haben, sollte alle Fortbildungsbescheinigungen fortlaufend in einem Ordner abgeheftet werden. Wenn im Rahmen einer Kontrolle ein Nachweis erfolgen muss tut man sich leichter.
Wann ist bzw. wann wird die Teilnahme erforderlich?
Beginn erster Fortbildungszeitraum
Fortbildung
Fortbildung
Fortbildung
Fortbildung
Zeitraum 1
Zeitraum 2
Zeitraum 3
Zeitraum x
01.01.2013
01.01.2013 bis 31.12.2015
01.01.2016 bis 31.12.2018
01.01.2019 bis 31.12.2021
usw.
09.04.2014
09.04.2014 bis 08.04.2017
09.04.2017 bis 08.04.2020
09.04.2020 bis 08.04.2023
usw.
08.04.2016
08.04.2016 bis 07.04.2019
08.04.2019 bis 07.04.2022
08.04.2022 bis 07.04.2025
usw.
Wie und in welcher Form die Landwirtschaftsämter im kommenden Jahr, bedingt durch die aktuelle Situation, Fortbildungen anbieten können, ist noch nicht komplett geklärt.
Aus heutiger Sicht findet am 24.02.2021 in Angelbachtal der Baden-Württembergische Pflanzenschutztag statt. Dort werden 4 Stunden Fortbildungsteilnahme bestätigt. Je nach Entwicklung in Sachen „Corona“–Auflagen ist, zu dieser Zeit auch schon die Durchführung einer Onlineversion angedacht.
In Ergänzung zu dieser Möglichkeit wird das Amt Bruchsal auch im kommenden Jahr wieder 2stündige Fortbildungen anbieten. Über Zeitpunkt, Art und Ort der Durchführung wird dann rechtzeitig informiert.
(Informationen des Landkreis Karlsruhe vom 02.12.2020)