Karlsruhe - Das LTZ erinnert vor allem sog. „Altsachkundige“ in Baden-Württemberg daran, dass im Pflanzenschutzgesetz festgelegt ist, dass alle Sachkundigen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren eine anerkannte, vierstündige Fortbildung besuchen müssen um damit den Nachweis führen zu können, dass man sich in Sachen Pflanzenschutz auskennt und damit die Berechtigung hat Pflanzenschutzmittel einzusetzen.
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In Baden-Württemberg können auch 2x2 Stunden innerhalb von drei Jahren abgeleistet werden. Ausschlaggebend für den individuellen 3-Jahresfortbildungszeitraum ist der Eintrag „Beginn erster Fortbildungszeitraum“ der auf der Rückseite des personalisierten Sachkundecheckkärtchens zu finden ist.
Den bundesweit erforderlichen und einheitlichen Sachkundenachweis im Scheckkartenformat muss besitzen, wer:
über Pflanzenschutz berät oder
Nicht-Sachkundige in der Ausbildung anleitet oder beaufsichtigt
Pflanzenschutzmittel anwendet
Pflanzenschutzmittel verkauft
Wann ist bzw. wann wird die Teilnahme erforderlich?
Beginn erster Fortbildungszeitraum
Fortbildung
Fortbildung
Fortbildung
Fortbildung
Zeitraum 1
Zeitraum 2
Zeitraum 3
Zeitraum x
01.01.2013
01.01.2013 bis 31.12.2015
01.01.2016 bis 31.12.2018
01.01.2019 bis 31.12.2021
usw.
09.04.2014
09.04.2014 bis 08.04.2017
09.04.2017 bis 08.04.2020
09.04.2020 bis 08.04.2023
usw.
08.04.2016
08.04.2016 bis 07.04.2019
08.04.2019 bis 07.04.2022
08.04.2022 bis 07.04.2025
usw.
Wie und in welcher Form die Landwirtschaftsämter im kommenden Jahr, bedingt durch die aktuelle Situation, Fortbildungen anbieten können, ist noch nicht komplett geklärt.
Achtung: Fortbildungsbescheinigungen können nicht von einem Fortbildungszeitraum in den nächsten mitgenommen werden, falls in einem Fortbildungszeitraum mehr als 4 Stunden erfolgt sind.
Tipp: Um den Überblick über die Teilnahme an Fortbildungsmaßnahen zu haben, sollte alle Fortbildungsbescheinigungen fortlaufend in einem Ordner abgeheftet werden. Wenn im Rahmen einer Kontrolle ein Nachweis erfolgen muss tut man sich leichter.
Hinweis: Im kommenden Jahr findet der 69. Baden-Württembergische Pflanzenschutztag stat. Er wird vom Regierungspräsidium Freiburg organisiert. Dieser traditionelle Tag des Pflanzenschutzes findet am 10.03.2022 als Online-Veranstaltung statt. Die Teilnahme an dieser Veranstaltung soll als Fortbildungs- und Sachkundenachweis bestätigt werden.
(Informationen des LTZ Augustenberg vom 08.11.2021)